Erstellt am 09.07.2009 um 14:55 Uhr von MonaLisa
@hobster,
nach dem Genuss des § 44 im BetrVG bist du sehr viel schlauer! :-))
Erstellt am 09.07.2009 um 20:38 Uhr von Oluscha
Mona Lisa hat mit dem § 44 BetrVG recht, ich finde nur, dass man die Ratsuchenden nicht einfach nur mit §§ belegen sollte.
Also - die Teilnahme an einer Betriebsversammlung ist für MBR vom AG umfänglich zu vergüten, dazu zählen auch zusätzlich anfallende Wegezeiten und Fahrtkosten. Das gilt übrigens auch wenn das BR- Mitglied sich im Urlaub befindet, während der Kurzarbeit, des Erziehungsurlaubes und des Arbeitskampfes.
Erstellt am 09.07.2009 um 20:49 Uhr von ridgeback
@Oluscha,
*ich finde nur, dass man die Ratsuchenden nicht einfach nur mit §§ belegen sollte.*
....aber so lernt man das BertVG zu handhaben.
Erstellt am 09.07.2009 um 20:56 Uhr von Oluscha
@ ridgebback
"...aber so lernt man das BetrVG zu handhaben"
Manchmal braucht man einfach nur eine hilfreiche Antwort. Im Übrigen hilft dir das BetrVG alleine oft nicht weiter, wenn du mal gerade nicht den entsprechenden Kommentar zur Hand hast. Das trifft in diesem Fall allerdings nicht zu, da die Wegezeit bereits im Gesetzestext steht. :)
Erstellt am 09.07.2009 um 20:59 Uhr von ridgeback
@Oluscha,
*Manchmal braucht man einfach nur eine hilfreiche Antwort.*
...und die übernimmst Du dann ohne zu prüfen.
Erstellt am 09.07.2009 um 21:04 Uhr von Oluscha
@ ridgeback
Nein, aber man bekommt Denkanstöße. Erst dann lernt man das BetrVG richtig zu handhaben.
Erstellt am 09.07.2009 um 21:24 Uhr von pirat
@Oluscha,
klärst Du mich bitte mal auf......wie war das nochmal mit der Vergütung während eines Arbeitskampfes?
Erstellt am 09.07.2009 um 21:32 Uhr von Oluscha
@ pirat
Auch während eines Arbeitskampfes ist die Teilnahme an einer Betriebsversammlung vom AG zu vergüten.
(vgl. Kommentar BetrVG Däubler, Kittner,Klebe §44 RND-NR 13
Erstellt am 09.07.2009 um 21:49 Uhr von pirat
@Oluscha
jepp...oder
BAG vom 5. Mai 1987, 1 AZR 292/85 und 665/85
Erstellt am 09.07.2009 um 23:05 Uhr von olala
ihr seid schon ganz lustig....
aus Erfahrung kann ich sagen wenn ich hier rumtipsel und Hilfe suche hab ich keine andere Möglichkeit irgendwie effektiv weiterzukommen... die Ratscfhläge die man hier bekommt --klar die muß man nochmal prüfen ob die echt für meine Fragen zutrefen...schon weil ja oft der Sachverhalt in Stichworten und kurz dargestellt wird ..manchmal auch etwas untechnisch formuliert ( ...ich bezieh mich einfach mal auf mich selbst ..um niemandem nahe zu treten..)
...aber ehrlich ich bin froh daß es insgesamt so einen guten Mix gibt aus §§ und Klartext...
am liebsten hab ich ne Kombi aus beidem ...weil a) man kann einfach drauf los denken...
und dann b) später rasch nachblättern in der Bibliothek
naja .... und außerdem haben die Büchereien schon zu
Aber noch ne Frage zum Anfang diesen Blocks: wieso legt man den Termin der Betriebsversammlung nicht auf nen Tag an dem der BR Zeit hat?
Erstellt am 09.07.2009 um 23:37 Uhr von Oluscha
@ olala
Muß dir mit deiner Sichtweise Recht geben. Idealerweise bekommt man auf Fragen die §§, eine kurze Innhaltserklärung und evntl. persönliche Erfahrungen/Ansichten.