Erstellt am 09.07.2009 um 05:47 Uhr von Troisdorfer
Hallo,euer AG hat nicht zu bewilligen ,ihr als BR beschließt die Seminarbesuche !
Gerade weil ihr noch unerfahren seid,sind Seminare Wichtig und Plicht !
Pflicht des Betriebsrats zur Teilnahme an Schulungen
Das Bundesarbeitsgericht hat festgestellt, dass sich jedes Betriebsratsmitglied auf sein Mandat als Betriebsrat umfassend vorzubereiten hat. Aus diesem Grund ist jedes Betriebsratsmitglied verpflichtet, sich die dafür unerlässlichen Kenntnisse anzueignen (BAG vom 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Das Bundesarbeitsgericht hat darüber hinaus festgestellt, dass verantwortungsvolle Arbeit im Betriebsrat nur möglich ist, wenn jedes Mitglied im Betriebsrat über das erforderliche Mindestwissen zur Erfüllung seiner Aufgaben verfügt.
Diese Kenntnisse sind vor allem durch den Besuch von geeigneten Schulungen zu erwerben (BAG vom 05.11.1981 - 6 ABR 50/79).
http://www.waf-seminar.de/content/argumentefuerseminar/index.php
http://www.waf-seminar.de/?sf=1
MFG Troisdorfer
PS:Das Feierabend bierchen brauch er auch nicht bezahhlen,
jedoch alle Kosten der Betriebsratarbeit ...
Erstellt am 09.07.2009 um 06:08 Uhr von carrie
@metaljack
Es wäre ja auch schlimm, wenn man als BR von solchen Äußerungen anhängig wäre, dann würde wahrscheinlich jeder AG sagen "ich zahl das nicht" und der BR steht da wie ein Pudel im Regen. So einfach macht es der Gesetzgeber nun nicht, bzw schützt den BR.
Erstellt am 09.07.2009 um 06:34 Uhr von pirat
@metaljack,
natürlich könnt Ihr in der BR Sitzung beschliessen, was kümmert Euch was die GL vermeint sagen/verwehren zu müssen.
1., es gibt Semimaranbieter die Euch da behilflich sind....
2., nach der ordentlichen/rechtssicheren Beschlussfassung, teilt Ihr dem AG die Seminarbesuche ( Anzahl, Namen der BRM/Themen/Datum usw.) mit.
3., wenn der AG das Seminar für nicht notwendig hält, muss er dies von einem Gericht feststellen lassen.
streicht nicht vorher die Segel....
http://www.betriebsrat-mitbestimmung.de/eletterissue.asp?id=1482&letterid=545
Erstellt am 09.07.2009 um 10:19 Uhr von orcie
der AG muß innerhalb von 14 tagen die einigungsstelle anrufen wenn er gegen die seminarteilnahme ist.
tut er es nicht könnt ihr zum seminar fahren.
orci
Erstellt am 09.07.2009 um 15:32 Uhr von DonJohnson
orcie
Nee, das stimmt leider nciht. Der AG muß die Einigungsstelle anrufen, wenn er Bedenken bezüglich der zeitlichen Lage des Seminars was hat.
Wenn er die Notwendigkeit bezweifelt muß der zum ArbG (aber das sagte der Seemann schon).