Erstellt am 08.07.2009 um 20:13 Uhr von MonaLisa
@krebsdame,
die Regeln gibt's!
Entweder in Form eines Tarifvertrages oder aber als BUrlG § 3 (Dauer des Urlaubs)
Im übrigen hat das nicht's mit einem existierenden oder auch nicht existierenden Betriebsrates zu tun.
Erstellt am 08.07.2009 um 20:15 Uhr von Lohengrin
Der Uralubsanspruch regelt sich nach Gesetz, Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag. Gesetzlich sind 20 Tage bei einer 5 Tage Woche bzw. 24 Tage bei einer 6 Tage Woche- also 4 Wochen. Per Tarifvertrag können es mehr sein. Ebenso kann per Arbeitsvertrag mehr vereinbart sein.
Mfg,
Lohengrin
Erstellt am 08.07.2009 um 22:36 Uhr von Laffo
klick mal den Link BR-WIKI, gehe dann auf Arbeitsrecht & dann auf BUrlG....& dann auf § 7...
Erstellt am 13.07.2009 um 19:20 Uhr von krebsdame
nun muss ich doch noch einmal hier rein schauen da noch einiges unklar zu sein scheint für meine kollegen,die behaupten nähmlich das es für über 50 jährige mehr urlaub gibt als die paar tage?