Erstellt am 08.07.2009 um 20:18 Uhr von Lohengrin
Die Befristung ist, imho, Ungültig, da eine Befristung der Schriftform bedarf. Allerdings könnte es wegen der Rückdatierung Probleme geben. Deshalb solltest Du Unterschreiben unbedingt, das aktuelle Datum dazusetzten.
Weiterhelfen kann Dir die Gewerkschaft, sofern Du Mitglied bist. Oder ein Anwalt.
Mfg,
Lohengrin
Erstellt am 08.07.2009 um 20:23 Uhr von krebsdame
ich kan doch so einen vertrag NICHT unterschreiben?
da verpflichte ich mich doch zur schichtarbeit abwohl ich keine schicht arbeiten kan? so war das nicht ausgehandelt.
nein,ich bin nicht in der gewerkschaft,deshalb frag ich ja hier nach
Erstellt am 08.07.2009 um 22:26 Uhr von Lohengrin
Und wie arbeitest du JETZT?
Mfg,
Lohengrin
Erstellt am 08.07.2009 um 22:58 Uhr von Laffo
wenn die Bedingungen deines "mündlichen" AV geändert werden, musst du erstmal nix unterschreiben!siehe hierzu § 2 NachweisGesetz.
weiter: guck mal hier : anwalt-im-netz.de/arbeitsrecht/arbeitsvertrag.html
Erstellt am 08.07.2009 um 23:34 Uhr von kriegsrat
auf jeden fall nichts unterschreiben, wo irgendetwas rückdatiert mit befristung drinsteht
die hätte bei beginn deines arbeitsverhältnisses schriftlich mit dir vereinbart werden müssen....
im moment hast du - auch ohne schriftlichen vertrag - ein unbefristetes arbeitsverhältnis
Erstellt am 09.07.2009 um 17:54 Uhr von krebsdame
jetzt arbeite ich wie vereinbahrt war, 40 std woche von montag bis freitags (6-14,45 uhr)und falls mal samstag arbeit anliegen sollte würde ich da auch arbeiten gehen,wie vereinbart