Erstellt am 08.07.2009 um 19:29 Uhr von erwin
@Silvia
einmal gewährten Urlaub kann der AG nicht mehr widerrufen. Da müsste schon die Hütte brennen. Weiter müsste der AG dem AN die Kosten erstatten welche durch den Urlaubsabbruch entstehen.
Doch ob heute in dieser Zeit ein Konflikt mit dem AG sinnhaft ist????
Erstellt am 08.07.2009 um 23:06 Uhr von Laffo
der Kollege hat 4 Tage Urlaub genommen, mehr o. weniger nicht...
ansonsten im BUrlG nachlesen...
übrigens solltet ihr als BR dem AG mal auf die Finger hauen, wenn er Leute aus dem Urlaub zurück holt!!!!
Der AG kann vor Urlaubsantritt die Gewährung dessen aufgrund wichtiger betrieblicher Bedürfnisse, welche er darlegen muss, entziehen!