Erstellt am 07.07.2009 um 19:09 Uhr von kriegsrat
aus einem betriebsübergang nach 613a enstehen dem betriebrat keinerlei mitwirkungsrechte
aus einer betriebsänderung nach § 111 BetrVG ergeben sich in der regel:
interessenausgleich, in dem festgehalten wird, welche änderungen der AG zukünftig beabsichtigt (hat trotz des namens nichts mit ausgleich von interessen zu tun)
sozialplan, in dem festgehalten wird, wie die wirtschaftlichen nachteile, die den AN durch die änderungen entstehen, ausgeglichen werden
olala, hattet ihr nicht einen anwalt ?
Erstellt am 07.07.2009 um 19:34 Uhr von ridgeback
Wenn § 613a Abs. 5 BGB dazu verpflichtet, die Information „vor“ dem Betriebsübergang zu geben, so ist der maßgebliche Zeitpunkt entsprechend den, auch bei Art. 7 Abs. 6 BÜRL anwendbaren, Vorgaben des Art. 7 Abs. 1 UAbs. 2 und 3 BÜRL zu bestimmen.
RL 2001/23/EG Arbeitnehmerschutzrichtlinie bei Betriebsübergang 2001 Verkündungsstand: 03.04.2009
in Kraft ab 11.4.2001
Erstellt am 07.07.2009 um 19:46 Uhr von olala
seit einigen Wochen "munkelte man" das es zu einem Betriebsübergang kommen könnte..."nur munkeln " wegen der Verschwiegenheitspflicht...darüber gar nichts zu sagen...
am letzten Donnerstag war ein BR Mitglied zur "Besprechung" gefahren....dort wurde (nicht schriftlich) mitgeteilt das man auch eine solche Änderung vor habe.
Gestern am späten Nachmittag erreichte mich auf Umwegen der Interessenausgleich / Sozialplan... der nicht verhandelbar sei. und ein Entwurf der Sitzung vom Donnerstag...in diesem Entwurf ist von einem Beschluss zur Unterzeichnung die Rede.
Nicht alle Teilnehmer der Veranstaltung neulich sind der Meinung das ein Beschluß gefasst wurde.
Heute sollte ich das ganze unterzeichnen, bat mir aber ne Bedenkzeit aus.
Nein einen Anwalt hatten wir nicht, aber die GL hatte wohl einen.
Immerhin steht in dem Interessenausgleich das niemand betriebsbedingt gekündigt werde.
Erstellt am 07.07.2009 um 20:27 Uhr von olala
auch an ridepack
uff ..nicht schlecht....aber nun hab ich mal in den Suchmaschinen geguckt und bei den Abkürzungen BÜRL und UAbs allerlei Zusammenhänge mit dem öffentlichen Dienst gefunden.... BÜRL ist Betriebsüberleitungsgesetz......aber UAbs ist nicht zu finden
bin ja gerne bereit noch etwas zu suchen... aber wo
Erstellt am 07.07.2009 um 20:33 Uhr von Immie
Wie wäre es mit Unterabsatz;-)
Erstellt am 07.07.2009 um 21:19 Uhr von kriegsrat
@ olala
was heißt hier IA und SP seien "nicht verhandelbar" ?
warum macht ihr solche sachen ohne anwalt ?
ausschluß von kündigungen gehört nicht in den interessenausgleich, sondern in den sozialplan, weil nur der den status einer BV besitzt und einklagbar wäre
warum sollst du was unterzeichnen ? beschluß von welcher veranstaltung ? was läuft denn bei euch ab ????
IA und SP erreicht dich auf umwegen ?
bist du kein BR (mehr) ?? hattest doch mal erwähnt, du wärest BRV ?
irgendwie hab ich das gefühl, bei euch läuft alles falsch, was falsch laufen kann..................
Erstellt am 07.07.2009 um 21:50 Uhr von kriegsrat
@ olala
hab mir gerade noch mal deine beiträge angeschaut, die ersten probleme hast du hier anfang juni geschildert
euer BR hat seit jahren keine einzige schulung besucht
da hat sich offenbar seit dem auch nichts geändert
die problematik betriebsänderung war lange genug vorher absehbar
trotz entsprechender ratschläge habt ihr trotz absoluter ahnungslosigkeit bezüglich dieses themas auch offenbar keinen sachverständigen/anwalt hinzugezogen
wie ihr euer Br-mandat ausübt, ist grob fahrlässig und völlig inakzeptabel
eure mitarbeiter sind eurer inkompetenz hilflos ausgeliefert
ich finde das eine absolute schande !!!
Erstellt am 07.07.2009 um 22:28 Uhr von Immie
@kriegsrat
olala...das hat gesessen.
Erstellt am 07.07.2009 um 22:30 Uhr von DonJohnson
Immi
Und ich hätte von ein paar Leuten hier wegen solch einer Äußerung auf die Schnauze bekommen ;-))) Wie gut, dass ich Spaß verstehe und nen dickes Fell habe ;-)))
Erstellt am 07.07.2009 um 22:39 Uhr von Immie
DJ
stimmt:-))
Ich kenne das. Da sind wir Leidensgenossen. Ich kriege auch immer einen drüber, wo andere straffrei rausgehen.
Erstellt am 07.07.2009 um 22:41 Uhr von DrHouse
olala,
für Euren BR gibt es nur eine Alternative-Schulung"Betriebsübergang/Betriebsänderung".
Die werden in kurzen Zeitabständen angeboten.
Bei uns gab es auch einen BÜ. Ohne vorherige Schulung hätte uns der AG voll übers Ohr gehauen. Das ging schon los mit der Benachrichtigung der MA.
Gruss DrHouse
Erstellt am 07.07.2009 um 22:48 Uhr von DonJohnson
Immi
Na, ist doch nciht schlimm, das macht uns nur stärker und härter im nehmen, gell? ;-)))
Erstellt am 07.07.2009 um 22:52 Uhr von Immie
DJ,
klar...das Kreuz wird immer breiter...
ist nur dumm, das man in die Girly-Grössen nicht mehr reinpasst.
Das macht das shoppen nicht gerade einfacher;-))
Erstellt am 07.07.2009 um 22:55 Uhr von DonJohnson
Immi
Hmmm, wenn das bei mir doch ins Kreuz gehen würde - na oder ich habe in Biologie und Anathomie nciht aufgepaßt ;-)))
Erstellt am 07.07.2009 um 22:56 Uhr von ridgeback
@Immie,
**Ich kriege auch immer einen drüber, wo andere straffrei rausgehen.**
Wer`s verdient hat...
**ist nur dumm, das man in die Girly-Grössen nicht mehr reinpasst.**
..gibt auch schicke Übergrössen.. nennt man Dich nicht auch die "kleine Knutschkugel?
Erstellt am 07.07.2009 um 23:08 Uhr von Immie
manchmal auch "Kugelblitz"
Bei "Knutschkugel" werde ich doch immer angemault;-)
Erstellt am 07.07.2009 um 23:23 Uhr von olala
@alle meine lieben
klar immer ruff auf das schlimme.... naja lieber von Euch als von diesen GF´lern und unerkannten Handlangern...
ja also immerhin hat mir die Erklärung zum Interessenausgleich und Sozialplan geholfen....
das da was nicht verhandelbar sei..naja das war halt so eine nette Formulierung des GF....nicht meine....
...tja die Zusendung der Schriftstücke ging halt nicht an meine Adresse weil halt der Computer abgeschaltet wurde...wegen EDV Umstellung und so hat halt ein anderes BR Mitglied da was bekommen
... was ich da bekommen habe waren die zusammengeschriebenen Ausführungen des GF...die stimmten nicht ganz mit den Sachverhalten überein die mir unser GBR mitteilte
....leider hab ich nicht die Mehrheit bei Abstimmungen bzgl. Schulungen etc.
.... die Grundstimmung bei den Kollegen ist so: lieber mitmachen sonst machen die den Laden dicht.
.... im übrigen war ich ziemlich überrascht das zwar neulich das erste Informationstreffen über den Betriebsübergang stattfand..und nun schon irgendwas unterschrieben ewrden sollte
Erstellt am 08.07.2009 um 01:45 Uhr von rainerw
@DJ
Du hast nicht wegen solcher Äußerung ein auf die Schnauze bekommen, sondern weil Du Dir ohne besseres Wissen etwas angemasst hast. Lerne zu verstehen was gemeint ist.
Der Kollege kriegsrat hingegen hat erst recherschiert um sich ein Urteil zu bilden. Also zwei verschiedene paar Schuhe.
@kriegsrat
verstehe ich Dich richtig das Du Interessenausgleich nach §111 meinst? Wenn ja, sehe ich da durchaus potential und Möglichkeiten für den BR. Denn bei diesem ist nicht der BR in der Beweispflicht sondern der AG. Und da kann ich bei Mitbestimmungspflichtigen Sachen bis vor der Einigunsstelle gehen.
Erstellt am 08.07.2009 um 03:22 Uhr von kriegsrat
@ rainerw
es hängt ja alles irgendwie zusammen
bevor der AG nicht "versucht" hat, mit dem BR einen interessenausgleich abzuschließen, wobei der "versuch" soweit gehen muß, daß der AG selbst die einigungsstelle anrufen muß, kann der BR die betriebsänderung verhindern
wobei der interessenausgleich eigentlich im grunde genommen weniger wichtig ist für die mitarbeiter als ein sozialplan
deshalb sollte man beide dinge auch immer miteinander verknüpfen
aber es ist äußerst unklug derartige dinge ohne sachverstand von außen durchzuziehen, selbst wenn man ungefähr weiß, um was es geht...
zusätzlich weiß ja hier offenbar auch keiner, was genau vorliegt, betriebsübergang oder betriebsänderung oder beides zusammen...........
Erstellt am 08.07.2009 um 05:47 Uhr von DonJohnson
@rainerw
*@DJ
Du hast nicht wegen solcher Äußerung ein auf die Schnauze bekommen, sondern weil Du Dir ohne besseres Wissen etwas angemasst hast. Lerne zu verstehen was gemeint ist.*
Und woher meinst du dir jetzt sicher zu wissen auf was ich mich beziehe? Ein wenig vorschnell geantwortet wenn es nach mir geht ;-)))
Ich sagte lediglich, dass wenn ich das geschrieben hätte... ich bezog mich NICHT auf einen Vorgang der nahen Vergangenheit...
Dein letzter Satz könnte somit durchaus auch auf dich zutreffen...
Erstellt am 08.07.2009 um 09:47 Uhr von rainerw
@kriegsrat
Denke dann meinen wir das Gleiche
Erstellt am 08.07.2009 um 10:02 Uhr von olala
es liegt zumindest ein Betriebsübergang vor.
Was ich noch zur Betriebsänderung gelesen habe trifft wohl nicht den Punkt. Im grossen und ganzen bleibt vieles gleich. ...die Dinge die sich doch ändern sind so super speziell das in dem Kommentar natürlich nix steht.
Ich les jetzt schnell was über die Unterschiede zwischen Interessenausgleich und sozialplan. Der AG hat beide Begriffe in die Überschrift "Interessenausgleich und Sozialplan" gepackt.
Erstellt am 08.07.2009 um 19:59 Uhr von DrHouse
olala,
beim BÜ lt. § 613 a BGB darf der neue AG ein Jahr lang nichts zum Nachteil der übergegangenen Mitarbeiter verändern. Aber nach einem Jahr wird bei vielen AG`s
neu gewürfelt...
Gruß DrHouse
Erstellt am 09.07.2009 um 01:06 Uhr von rainerw
@olala
Wie DrHouse schon erwähnt bleibt der Besitzstand für die MA im erstem Jahr gewahrt. Was danach kommt ist dann erst recht Interessant. Deshalb ist es wichtig sich auchso früh als möglich mit allem zu Wappnen, auch mit dem §111 BetrVG. Habe dazu mal eine 30 Seitige Präsentation entworfen die nicht schlecht sein soll. Falls Interesse daran besteht, laß es mich wissen und Du kannst sie bekommen.