Hallo zusammen,
ein Arbeitnehmer hatte sich am Freitag in seiner letzten Frühschicht beim Ausleeren von Abfallfolientonnen in einen Container die Rippen geprellt.
Er meldete dieses aber nicht gleich seinem Vorgesetzten als Arbeitsunfall.
Nachdem der Arbeitnehmer seine geprellten Rippen am Wochenende mit Salben und Tabletten behandelt hat, wurden aber am Montag früh
die Schmerzen größer und er ging in das Krankenhaus zum D-Arzt und meldete den Unfall. Der D-Arzt hat den Arbeitnehmer länger als drei Tage krankgeschrieben.
Der Arbeitnehmer kam dann am Montag vor Beginn seiner Spätschicht in den Betrieb und meldete den Arbeitsunfall seinen Vorgesetzten.

Die Personalchefin will diesen Arbeitsunfall aber nicht anerkennen und auch keinen Unfallbericht an die BG schicken, weil der Arbeitnehmer den Unfall nicht gleich am Freitag gemeldet hat.

Ist diese Vorgehensweise rechtens?

Gibt es Vorschriften oder Gesetze dazu?