Hallo,
hier eine Frage zur Auslegung des § 616 BGB.
Die Tochter eines Mitarbeiters, der üblicherweise Mo - Fr arbeitet, heiratet an einem Samstag. Der Mitarbeiter möchte am nachfolgenden Montag die bezahlte Freistellung.
Es gibt keinen TV - aber die Nachwirkung des MTV der IGM. Im MTV steht "das Ereignis muss in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang stehen". In anderen Quellen steht, dass durch das Ereignis Arbeitszeit ausfallen muss.
Was ist nun richtig?
Vielen Dank für Euere Antwort.
MfG Steffen