unser AG (120 Beschäftigte) beabsichtigte ursprünglich alle MA des Labors(Chemie) für einen kurzen Zeitraum (1 Woche) in allen Bereichen der Produktion einzusetzen. Hierdurch sollte ein besseres Verständnis der innerbetrieblichen Abläufe für die Labormitarbeiter vermittelt werden. Durch willkürlich angewandte Einschränkungen (Frauen sollten ebenso wie Gruppenleiter und "alte Hasen") von dieser Massnahme ausgeschlossen bleiben, sind "nur" noch zwei Kandidaten übrig geblieben. Einer der Beiden fällt auch noch wegen gesundheitlicher Probleme aus, sodass einer übrig bleibt. Dieser Eine wiederum beschwert sich, meiner Meinung nach zu Recht(aber das spielt wohl keine Rolle), über eine Ungleichbehandlung. Welche Möglichkeiten hat hier der Betriebsrat? Ist dieser Sachverhalt als eine zustimmungspflichtige Versetzung anzusehen, zumal sich in dieser Zeit das Aufgabengebiet erheblich ändern würde?
Was meint ihr, kann der AG die Massnahme einfach so umsetzen?