Erstellt am 29.06.2009 um 10:03 Uhr von Petrus
Was steht zu dem Thema in Eurer BV?
Erstellt am 29.06.2009 um 10:09 Uhr von Ronan
In unserer BV steht dazu ausdrücklich nichts, außer dass der BR der Kurzarbeit für jeden einzelnen Mitarbeiter zustimmen muss. Wenn nun aber diese Zustimmung aufgrund der vorgesehenen Höhe der Kurzarbeit verweigert wird? Gibt es dann eine Art Schlichtungs- oder Einigungsstelle?
Erstellt am 29.06.2009 um 12:52 Uhr von Petrus
Wenn dieser Punkt in eurer BV tatsächlich nicht geregelt ist, bleibt der BR in der Mitbesrimmung nach §87(1) Nr.3 BetrVG. Wenn ihr Euch nicht einigen könnt, greift dann wohl §87(2) BetrVG.
Ihr solltet in Eurem aktuellen Fall aber auch das Begünstigungsverbot des §78 beachten: BR-Mitglieder dürfen nicht besser gestellt wrden als "normale" MA...
Erstellt am 29.06.2009 um 14:25 Uhr von erwin
@Petrus
...aber auch, dass die notwendiegen Zeiten für Mandatsaufgaben nicht in die Kurzarbeit fallen, also Mandatsarbeit unterbricht Kurzarbeit. Somit kannein vollfreigestelltes BRM keine Kurzarbeitmachen.
Ist also für einen Tag Kurzarbeitangesetzt und es findet eine BR-Sitzung von 8 Std. statt, hat das betroffene BRM an diesem Tag keineKurzarbeit und wird voll bezahlt. Rechtsgrundlage §§ 38/40. Also KEIN Begünstigungsverbot gem. §78
Denn Kurzarbeit ersetzt arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung und für Mandatsarbeit ist man von dieser freigestellt, nach Bedarf oder geregekter Freistellung
Weiter Kurzarbeit ist kein Verhinderungsgrund.