Hallo,

ich habe mal eine Fachfrage.
Am vergangenen Freitag hat ein MA während der Arbeitszeit (Ausschlag im Gesicht) und ist während der Arbeit zum Hautarzt gegangen und dann wiedergekommen.

Muss er für die Abwesenheit Gleitzeit nehmen?

Gibt es eine Regelung über das ArbZG oder kann man das nur über eine BV regeln???

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Helmi