Ich habe als Betriebsratsvorsitzender eine Mitteilung vom AG erhalten, in der über die Hälfte der mitgeteilten Einstellungen fehlerhaft waren. Die Namen der beanstandeten Meldungen wurden von mir in einem Antwortschreiben binnen einer Woche an die GL aufgelistet und dahinter die gravierendsten Fehler stichwortartig angerissen. Einen Beschluss des BR-Gremiums gab es dazu nicht. Ich dachte, die Geschäftsleitung würde mir nun eine korrekte Meldung erstellen. Leider höre ich jetzt gar nichts mehr.

Jetzt habe ich gehört, dass bei einer "Reklamation" der fehlenden Daten die Aufzählung der Mängel vollständig sein muss, da man später nicht nochmal "reklamieren" kann. OK, wenn dem so ist, dann muss ich das nächste Mal genauer sein.

Meine zwei Fragen lauten jetzt:

1. Sollten jetzt die beanstandeten Informationen noch kommen und es gibt Gründe, für eine Einstellung die Zustimmung zu verweigern: Muss das BR_Gremium zwingend beschließen, oder kann ich die Verweigerung als Vorsitzender selbst aussprechen (z.B. nach mündlicher Umlaufberatung, da keine Zeit für eine Sitzung mehr bleibt)?

2. Sollten jetzt keine Informationen mehr kommen: Wie geht es weiter? Offensichtlich arbeiten bereits einige Mitarbeiter schon bei uns, von denen noch Daten angefordert wurden und welche immer noch nicht von der GL vorgelegt wurden.