Erstellt am 19.06.2009 um 20:03 Uhr von Kölner
@Nickus
Ich hatte immer gedacht, dass ein Gremium hinsichtlich der fehlerhaften Anhörung einen Beschluss fassen muss...und bin mir sicher, dass ein BRV ohne Beschluss hier noch nicht einmal mit dem AG korrespondieren kann.
@erwin
Rätst Du wieder zum Anwalt?
Erstellt am 19.06.2009 um 20:12 Uhr von DonJohnson
@Nickus
Tja, "handwerkliche Fehler" des BRV werden hier wohl bestraft!!! Ich empfehle keinen Anwalt sondern den Besuch des Semianrs BR1!
Ach ja, ich vergaß, euer Gremium trifft sich vermutlich alle 2 Monate ein mal und du wußtest nicht, wie du die Kollegen des Gremiums zu einer Sitzung diesbezüglich einladen kannst oder ob das wichtig ist - na, ich werde echt alt ;-)))
Wie lange bist du noch mal im Gremium?
Erstellt am 19.06.2009 um 20:16 Uhr von Kölner
@DonJohnson
Du fängst also auch an, jedes mal das Schlimmste anzunehmen...
Erstellt am 19.06.2009 um 20:18 Uhr von Immie
@Nickus
Welche Informationen hast du denn nachgefordert?
Waren die Anhörungen vielleicht völlig korrekt?
Und die Frist ist verstrichen?
Erstellt am 19.06.2009 um 20:19 Uhr von DonJohnson
@Kölner
Nö, ich glaube immer an das Gute im Menschen... So wie hier. Frisch gewählter BR der kämpfen muß, leider nciht geschult ist weil noch keine Zeit oder der AG das verboten hat ;-)))
Erstellt am 19.06.2009 um 20:20 Uhr von Kölner
@Immie
...hoffentlich fragt nicht noch jemand, ob Nickus überhaupt BRV ist.
Erstellt am 19.06.2009 um 20:25 Uhr von DonJohnson
@Kölner
Nun, entweder wirst du alt, oder solltest mal zum Augenarzt! Das wir keiner fragen, denn...
*Ich habe als Betriebsratsvorsitzender eine Mitteilung vom AG erhalten*
Erstellt am 19.06.2009 um 20:29 Uhr von kriegsrat
was, don johnson, du auch ?
was stand denn drin ? ;-))
Erstellt am 19.06.2009 um 20:36 Uhr von DonJohnson
kriegsrat
hmmm, das habe ich nicht verstanden... :-(((
Erstellt am 20.06.2009 um 03:33 Uhr von knick
Also ich versteh ja schon, dass einem manchmal die Spucke weg bleibt. Aber ich glaube mich zu erinnern, dass eine ganz offensichtlich fehlerhafte Information (z.B. Eingruppierung oder Gehalt fehlt) nicht die Zustimmung nach sich zieht, wenn das Gremium die Frist verstreichen lässt. Oder gilt das nur bei der fehlenden Anhörung zu einer Kündigung?
Erstellt am 20.06.2009 um 04:01 Uhr von DonJohnson
@knick
Selbstverständlich beginnt die Frist erst zu laufen wenn alle nötigen Informationen beim BR eingegangen sind. Aber, was sind denn für das Gremium nötige Informationen? Das Gremium ist nach dem 99er sogar verpflichtet dem AG auf Fehler hinzuweisen. So, nun stellen wir uns mal vor der AG macht das nciht mal absichtlich und dann kommt folgender Satz vom Fragenden: "Muss das BR_Gremium zwingend beschließen, oder kann ich die Verweigerung als Vorsitzender selbst aussprechen (z.B. nach mündlicher Umlaufberatung, da keine Zeit für eine Sitzung mehr bleibt)?"
Und dieser Satz "Wie geht es weiter? Offensichtlich arbeiten bereits einige Mitarbeiter schon bei uns, von denen noch Daten angefordert wurden und welche immer noch nicht von der GL vorgelegt wurden."
Erstellt am 20.06.2009 um 09:12 Uhr von Lotte
knick,
aber die fehlerhafte Anhörung muss ja erst einmal vom Gremium festgestellt werden. Der BRV ist ja nur das Ohr, und der Mund des BR.
Also: Ohr bekommt Anhörung. Lädt ein, mit TOP "Anhörung zur Einstellung von x", Gremium bechließt bei der Sitzung dass Anhörung nicht korrekt ist. Mund teilt AG die fehlerhafte Anhörung gemäß dem Beschluss des Gremiums mit.
Nickus,
wenn das Gremium hier nicht einen einzigen Beschluss zur Sachlage gefasst hat, dann sehe ich die Frist als verstrichen an.
Erstellt am 20.06.2009 um 09:36 Uhr von kriegsrat
@ lotte
nicht unbedingt
als "mund" des BR teilt der BRV dem AG mit, die anhörung sei unvollständig
für den AG ist das fehlerhafte, gesetzwidrige Handeln des Vorsitzenden nicht erkennbar , Er hat nicht die Verpflichtung, zu überprüfen, ob der Betriebsrat seine Beschlüsse ordnungsgemäß gefasst hat.
der AG hat dies ja auch dem BR gegenüber nicht angezeigt, daß er hier entsprechende unregelmäßigkeiten vermutet, sondern einfach nicht reagiert
also ist er erst mal in der pflicht, die anhörung ordnungsgemäß durchzuführen....
Erstellt am 20.06.2009 um 09:41 Uhr von Lotte
kriegsrat,
stimmt, aber nun rechtliche Schritte einzuleiten halte ich für mehr als gewagt.
Erstellt am 20.06.2009 um 10:15 Uhr von knick
@kriegsrat
was wäre denn, wenn der BRV ganz brav bei der GL mal nachfragt, ob die fehlenden Daten vielleicht noch kommen, und die GL erstellt dann doch noch eine neue Mitteilung zur Anhörung: Dann könnte doch der BR sitzen und beschließen (und am besten gleich noch einen Beschluss zur Schulung auf die TOPs zur Einladung nehmen...) und keiner hat's gemerkt.....
Erstellt am 20.06.2009 um 10:27 Uhr von kriegsrat
@ knick
wie lotte schon erwähnt hat
im vorliegenden fall ist einiges schief gelaufen, weshalb es vorteilhaft wäre, hier das deckmäntelchen des schweigens
darüberzustülpen
ich würde die gelegenheit dazu nutzen, den AG abzumahnen, und für den wiederholungsfall gerichtliche konsequenzen anzukündigen
ohne die sache nun weiter zu verfolgen
auch wenn der BR hier noch daten bekäme und beschließen würde, könnte er ja nur noch zustimmen
wenn er ablehnen würde, wird das ganze gerichtsmassig, und alles käme auf den tisch
schulungen wären auf jeden fall nicht die schlechteste lösung ;-))