Erstellt am 18.06.2009 um 08:56 Uhr von Tilli
Danke. Laut AfA muessen die Stunden bis zum minimum Mehrstunden der letzten 12 Minate abgebaut werden. Was wird aber mit dem Rest? Hat der Mitarbeiter die Wahl oder muss er sich der jetzt geaenderten BV fuegen?
Erstellt am 18.06.2009 um 09:33 Uhr von erwin
Habe meine erste Antwort gelöscht, da ich die Frage falsch gelesen/ verstanden hatte.
Geht es um Gleitzeiztkonten oder Überstunden?
Bei Gleitzeitkonten kann der BR eine solche Regelung treffen.
Bei Überstundenkonten kommt darauf an ob es einen TV gibt und im TV Aussagen zum Thema Mehrstunden enthalten sind. Denn gäbe es im TV hierzu Regelungen und der TV hat keine Öffnungsklausel, würde der Tarifvorbehalt greifen.
Erstellt am 18.06.2009 um 09:45 Uhr von Tilli
Es geht um Gleitzeitkonten die per BV geregelt sind. meine Frage war, ist es rechtens das Minimum der letzten 12 Monate (bis dahin muss gemaess Gesetz das Abbummeln genehmigt werden) einzufrieren. Die BV wurde diese Woche dahingehend geaendert. TV gibt es bei uns nicht. Wir haben allerdings Mitarbeiter die jenseits der 200 Stunden liegen und mit Lohnminderung (Kurzarbeit) nach Hause gehen.