Hallo,
kann die GL Mehrstunden einfrieren und den Mitarbeiter anweisen fuer diese Zeiten Kurzarbeit zu nehmen. Diese Regelung wurde in eine BV Arbeitszeit aufgenommen.
Beispiel: Der Mitarbeiter hat 100 Mehrstunden und soll 30% Kurzarbeit machen. Diese 30% sollen mit Kurzarbeit abgerechnet werden, die 100 Stunden sind unantastbar. Ist das Rechtens?