Erstellt am 17.06.2009 um 06:32 Uhr von Troisdorfer
Welche Beründung habt ihr genannt,vieleicht war sie doch nicht so gut ?
Lässt er sie ohne eure zustimmung Arbeiten,handelt der Rechtswidrig.
Die Richtigkeit kann man bei einer Schlichtungstelle klären lassen .
Fragt bei eurer Gewerkschaft oder geht BESSER Direkt zu Fachanwalt .
PS.Besteht auf ein Gespräch mit den AG und hinterfragt sein sein Handeln
und teilt ihn mit das ihr es nicht bei einem hinnehmen belassen wird .
MFG Troisdorf
Erstellt am 17.06.2009 um 09:12 Uhr von Kölner
@okiscorpion
...auf die Begründung bin ich auch mal gespannt.
Erstellt am 17.06.2009 um 14:43 Uhr von DonJohnson
@all
Mir wird ein wenig Angst und Bange bei dieser Frage. Ein Gremium kennt die abschließend genannten Gründe zur Zustimmungsverweigerung des § 99 Abs 2 BetrVG, aber nciht die folgenden §§... - ich bin mir nciht einmal 100%ig sicher, dass die Frist eingehalten wurde. Mir wird echt Angst und Bange :-(((