Erstellt am 16.06.2009 um 12:48 Uhr von kriegsrat
du darfst als veranstalter natürlich einladen
ob der AG den referenten zahlen muß, ist die andere frage
da die einführung einer neuen EDV mitbestimmungspflichtig ist, in der regel dazu eine BV erstellt wird,
könnt ihr auch nach § 80 BetrVG einen sachverständigen hinzuziehen
allerdings muß der AG zustimmen oder ihr laßt seine zustimmung vor dem arbeitsgericht ersetzen
Erstellt am 17.06.2009 um 08:45 Uhr von Liberta
Hallo Kriegsrat,
danke für die schnelle Antwort. Eine Betriebsvereinbarung zu diesem Thema wird zurzeit für alle Landesverbände vorbereitet. Der Referent soll allerdings nicht zum Thema Betriebsvereinbarung eingeladen werden, sondern er soll in einer Präsentation das neue Programm vorstellen und die Unterschiede zu dem jetzt verwendeten Programm darstellen. Da dieses Programm auswirkungen auf die Arbeit der MitarbeiterInnnen haben wird, sehe ich mich da in der Pflicht, entsprechend zu informieren. Muss der AG an dieser Stelle dem Referenten auch zustimmen?
Erstellt am 17.06.2009 um 09:10 Uhr von Kölner
@Liberta
Warum dreht Ihr den Spieß nicht um (was übrigens aus meiner Sicht sinniger wäre!) und lasst den AG die entsprechenden Infos (etwa durch einen Referenten) geben?
Erstellt am 17.06.2009 um 09:44 Uhr von Liberta
Kölner, ganz einfach: Der Arbeitgeber will die Beschäftigten nicht informieren. Höchstens darüber, dass eine ein neues Programm geben wird, aber nicht über die Einzelheiten (das können man dann in den Schulungen im nächsten Jahr erfahren). Es geht mir also auch darum, eine Informationsweitergabe zu erwirken.