Erstellt am 16.06.2009 um 10:41 Uhr von Kölner
Erstellt am 16.06.2009 um 10:41 Uhr von ridgeback
@Berit,
wenn überhaupt, dann dem WA.
Erstellt am 16.06.2009 um 10:51 Uhr von Berit
Und wenn wir keinen WA haben?
Berit
Erstellt am 16.06.2009 um 10:55 Uhr von ridgeback
@Berit,
wieviele MA hat eurer Fa.?
Erstellt am 16.06.2009 um 11:01 Uhr von Kölner
@Berit
Neben der Tatsache, dass es auch mit Bestehen eines WA nichts gegen EDV-Systeme einzuwenden gibt, ist es eine unternehmerische Entscheidung, ob sich der AG eine luxuriöse EDV-Einheit schafft oder eben nicht.
Erstellt am 16.06.2009 um 11:21 Uhr von Berit
@ridgeback
wir müssten eigentlich einen WA haben, aber wir finden keine Leute die das tun würden.
@Kölner
Müssen wir nicht auch über Kosten informiert werden?
Erstellt am 16.06.2009 um 11:24 Uhr von Kölner
@Berit
Infos sind gut.
Warum soll der AG seinen gesetzlichen Pflichten nachkommen, wenn der BR selbigen nicht nachkommt?
Erstellt am 16.06.2009 um 11:30 Uhr von Berit
@kriegsrat
Der AG möchte ein Intranet einführen. Er hat uns dazu erst vor kurzem informiert, aber auch erst auf Anfrage unsererseits. Er hat uns in keinen Planungsprozess integriert, wir wurden quasi vor vollendete Tatsachen gestellt. Nun möchten wir die Kostenaufstellung bekommen.
@Kölner
Kann es dem AG nicht egal sein, ob wir einen WA haben oder nicht?
Erstellt am 16.06.2009 um 11:31 Uhr von ridgeback
@berit
*wir müssten eigentlich einen WA haben, aber wir finden keine Leute die das tun würden.*
Dann solltet ihr nur acht geben, dass der AG oder andere Wache Kollegen euch nicht wegen grober Pflichtverletzung am A.... packt.
@kriegsrat
bestimmt, muß jetzt nur zur Arbeit.;-))
Erstellt am 16.06.2009 um 11:53 Uhr von kriegsrat
einführung intranet :
Mitbestimmungsrechte gemäß § 87 Absatz 1 Ziffer 6
"Rechtzeitig" ist die Unterrichtung, wenn der Betriebsrat noch die Möglichkeit hat, auf die Entscheidung Einfluss zu nehmen. Die Umsetzung der geplanten Maßnahme darf also noch nicht begonnen haben.
"Umfassend" ist eine Unterrichtung nur dann, wenn der Betriebsrat in die Lage versetzt wird, dem Arbeitgeber als gleichgewichtiger Verhandlungspartner gegenüberzutreten. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat also über Inhalt, Gründe und Auswirkungen der beabsichtigten Maßnahme möglichst ausführlich anhand von nachvollziehbaren Informationen und Unterlagen in Kenntnis setzen.
Zum Begriff "rechtzeitig" und "umfassend" hat das Bundesarbeitsgericht BAG auch klargestellt: "Die Verpflichtung, den Betriebsrat und ggf. den Wirtschaftsausschuss des BR rechtzeitig und umfassend zu unterrichten, soll sicherstellen, dass der Betriebsrat (Gesamtbetriebsrat) vor Durchführung der Maßnahme seine Beratungsaufgaben bezüglich der Gesamtplanung wahrnehmen kann (BAG 20.11.1984, EzA § 106 BetrVG 1972 Nr. 6).
und die kostenfrage gehört da natürlich dazu.......
Erstellt am 16.06.2009 um 12:23 Uhr von Berit
Okay danke...
Aber wo wir grad dabei sind, wir kann man es denn angehen, doch irgendwie einen WA auf die Beine zu stellen?
Ich dränge schon seit langem darauf, aber das wird immer damit abgetan "das will doch ey keiner machen"...
Erstellt am 16.06.2009 um 12:30 Uhr von kriegsrat
nächste sitzung
tagesordnungspunkt gründung wirtschaftsausschuß
beschluß Hr./Fr. x, y, z mitglied im wirtschaftsausschuß
mitteilung an AG
fertig !
Erstellt am 16.06.2009 um 12:36 Uhr von Berit
Müssen die BRV und die stellv. BRV Mitglieder sein?
Erstellt am 16.06.2009 um 12:37 Uhr von ridgeback
@Berit,
1ner aus dem BR reicht.
Erstellt am 16.06.2009 um 12:41 Uhr von ridgeback
@Berit,
Hier findest Du nützliche Infos:
http://www.br-wiki.de/index.php?purl=/index.html&page=Wirtschaftsausschuss
Erstellt am 16.06.2009 um 18:55 Uhr von Kölner
@Berit
...und wenn sich niemand für den WA findet sollte man umgehend Neuwahlen einleiten.
Erstellt am 16.06.2009 um 21:31 Uhr von Lotte
berit,
ergänzend zu Kölner:
Vielleicht solltest Du bei der nächsten Wahl andere BR Kandidaten aktivieren, die ihre BR Arbeit so ernst nehmen, wie Du es anscheinend tust.