Erstellt am 15.06.2009 um 16:01 Uhr von DonJohnson
Jepp, dann sind es Werktage... Die Verteilung der Wochenarbeitszeit muß ja nciht gleichmäßig erfolgen. Sollte ein BR im Betrieb sein, hat dieser ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs 1 Satz 2.
Wieso genau möchtest du das wissen? Wieviele Werktage Urlaub habt ihr denn?
Erstellt am 15.06.2009 um 16:02 Uhr von erwin
6-Tage Woche. Aber wenn man am Mi und Sa Urlaub macht muss man auch an diesen Tagen 1 Urlaubstag nehmen, also nicht 1/2 Tage. Im Prinzip 1 Arbeitstag = 1 Urlaubstag
Erstellt am 15.06.2009 um 16:50 Uhr von dinoli
Gibt es bei Euch einen Tarifvertrag in dem die Urlaubstage festgeschrieben sind? Bei uns gibt es 30 Urlaubstage bei einer 5 Tagewoche. Wenn nun einige Beschäftigte 6 Tage Woche haben erhöht sich die Urlaubstage bei einer 4 Tagewoche vermindern sie sich. Es stehen jedem so viele Urlaubstage zu wie er für 6 Wochen Urlaub braucht.
Erstellt am 15.06.2009 um 17:05 Uhr von DonJohnson
@dinoli
Oh Vorsicht! Das BuG benennt den zustehenden Urlaub anders!!! Da marcopolo im BuG nachgesehen hat, wird kein TV für ihn gelten. Und selbst wenn, sollte bzw müßte man den dementsprechenden TV betrachten! Eine Aussage wie *Es stehen jedem so viele Urlaubstage zu wie er für 6 Wochen Urlaub braucht.* ist somit erstmal vom Grundsatz her nur für euern TV haltbar und bringt hier kein Licht ins Dunkel!
Erstellt am 15.06.2009 um 17:34 Uhr von dinoli
Nach Bundesurlaubsgesetz stehen 24 Werktage Urlaub zu.
§ 3 Dauer des Urlaubs
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
Das sind mindestens 4 Wochen Urlaub die jedem AN zustehen.
Erstellt am 15.06.2009 um 17:39 Uhr von erwin
@dinoli
was wolltest Du nun besonders/ neues mit der letzten Antwort sagen.
Etwas, dass der gesetzl. Anspruch geringer ist als der lt. TV bei euch oder ???
Zur Vervollständigung bzw. als Erläuterung des Auszuges aus dem Bundesurlaubsgesetz, noch, dass das Gesetz hier von einer 6-Tage-Woche ausgeht, daher auch die 24 Tage.
Erstellt am 15.06.2009 um 17:41 Uhr von DonJohnson
@dinoli
Jepp, richtig! Das ist der gesetzliche Mindesturlaub - 4 Wochen, egal ob Werk- oder Arbeitstage! Bei Werktagen 24 bei Arbeitstagen 20!
In AV (Arbeitsverträgen) oder TV (Tarifverträgen) können aber durchaus mehr angegeben sein. Hier gilt dann das Günstigkeitsprinzip! Ein AV oder in diesem Fall ein TV dürfen Besser für den AN sein als die gesetzliche Regelung, aber niemals schlechter!
Erstellt am 15.06.2009 um 17:53 Uhr von dinoli
§15 MTV Einzelhandel NRW
§ 15 (1) Der Urlaub dient der Erhaltung und Wiederherstellung der Arbeitskraft des Arbeitnehmers.
Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.
§ 15 (2) Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr.
Maßgebend für die Urlaubsdauer ist das Lebensalter bei Beginn des Kalenderjahres.
§ 15 (3) Der Urlaub beträgt je Kalenderjahr
bis zum vollendeten 20. Lebensjahr 30
nach dem vollendeten 20. Lebensjahr 32
nach dem vollendeten 23. Lebensjahr 34
nach dem vollendeten 30. Lebensjahr 36 Werktage
Erstellt am 15.06.2009 um 18:09 Uhr von DonJohnson
@dinoli
Ja, schön und gut, wie lange der TV noch Bestand haben wird wenn man das AGG bedenkt lassen wir mal einfach dahin gestellt sein. So oder so hat das mit der Frage aber nciht annähernd was zu tun, da es dort allem Anschein nach um den gesetzlichen Mindesturlaub ging und um die definition des gleichen!
Erstellt am 15.06.2009 um 18:15 Uhr von Kölner
@DonJohnson
...er/sie 'dinoli' hat es noch nicht verstanden. Vermutlich wird es auch noch etwas dauern...
Erstellt am 15.06.2009 um 18:29 Uhr von DonJohnson
Erstellt am 15.06.2009 um 19:01 Uhr von erwin
@DonJohnson
das mit dem altersbedingten Mehrurlaub kann man aber auch mit Beachtung AGG machen. Man muss es nur begründen, z.B. mit auf Grund eines erhöhten Erholungsbedarf wegen des Alters §10. Denn es läßt sich mediz./ wisenschaftl. belegen, dass im Alter oftmals länger Erholungsphsen sinnhaft sind.
Erstellt am 15.06.2009 um 19:23 Uhr von DonJohnson
erwin
Na, du weißt es ja: ich habe genauso voir einiger Zeit argumentiert. Leider habe ich mich diesbezüglich echt eines besseren belehren müssen. Ich habe versucht mich aus diesem Grund diesbezüglich weiter zu bilden - habe Fragen gestellt, im Internet nachgesehen usw.
Deine und die damals meinige Antwort würde ganz ganz schlecht vor Gericht stand halten! Das zumindest sagen mir Leute, die mehr Ahnung haben als ich - die die vor Gericht entscheiden!
Vom Gefühl her bin ich ja deiner Meinung, aber vor Gericht und auf hoher See....
Nun, ich denke in naher Zukunft wird es da auch BAG Grundsatzurteile drübe geben...
Erstellt am 15.06.2009 um 19:26 Uhr von DonJohnson
erwin
Ich kann auch sagen, dass die jüngeren wesentlich höheren Belastungen wegen des jungen Alters ausgesetzt sind und von daher einen höheren Erholungsgrad benötigen - oder wegen der Kinder die da sind und der Ferien und bei allein erziehenden... wo wollen wir die Grenze bitte schön fest legen?
Erstellt am 15.06.2009 um 19:39 Uhr von erwin
@DonJohnson
zu dem Thema mehr Urlaub altersabhänig zulässig gibt es Web schon mehrere positive Aussagen von renomierten Fachanwälten u.a von der Handwerkskammer und Verdi
Erstellt am 15.06.2009 um 19:43 Uhr von erwin
@DonJohnson
...PS: nicht wir legen es fest, dass mach die Legislative und die Judikative bestätigt es. Sie hat es in der Vergangheit ja bereits auch getan. Es kamen nun nur Überlegunen ob auf Grund des AGG hier Änderungen erfolgen müssen.
Die Antwort ist JA, es muss begründet werden. Und dieses hat man nun mehrfahc getan.
Erstellt am 15.06.2009 um 19:43 Uhr von DonJohnson
erwin
Stimmt!!! 3 Juristen = 4 Meinungen! Ich denke wirklich, dass das in Kürze vom BAG in Anblick auf das AGG "festgelegt" wird - denkst du nciht auch?
Erstellt am 15.06.2009 um 20:04 Uhr von erwin
DonJohnson
ja, ich gehe davon aus, dass das BAG seine alte, also vor dem AGG, positive Aussage bstätigen wird. Dieses genau aus den oben erwähnten Gründen.
Erstellt am 15.06.2009 um 20:22 Uhr von DonJohnson
erwin
Vermutlich ist bei dir da aber der Wunsch Vater des Gedanken, kann das sein?