Hi, ihr da
ich habe jetzt das Urlaubsgesetz des öfteren durchsucht, finde aber nicht das was ich brauche.
Folgendes: die Arbeitszeit ist auf sechs Werktage aufgeteilt. Von Mo - Sa. Aber am Mittwoch nur Vormittags und am Samstag auch. Handwerksbetrieb od. Einzelhandel.
Gelten hier auch sechs Werktage bei der Urlaubsberechnung?

vielleicht kann mir jemand eine Antwort geben.
Danke!