Liebe Kollegen,
unser Betrieb (Klinik mit privatem Betreiber und mit 290 MA) soll zum 01.07.2009 an einen anderen Privatmann verkauft werden (Betriebsübergang gemäß §613a BGB). Dieser ist bekannt für seine destruktive Haltung gegenüber einer Mitarbeitervertretung. Wir haben erst seit einem Monat einen Betriebsrat und in dieser kurzen Zeit konnte natürlich auch noch keine Schulung erfolgen und haben daher auch noch keine Erfahrung. Daher gibt es auch keinerlei Betriebsvereinbarungen und außerdem gilt auch kein Tarifvertrag, sondern nur die einzelnen (teilweise sehr unterschiedlichen) Arbeitsverträge.

§613a lautet: Sind diese Rechte und Pflichten durch Rechtsnormen eines Tarifvertrags oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, so werden sie Inhalt des Arbeitsverhältnisses zwischen dem neuen Inhaber und dem Arbeitnehmer und dürfen nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Übergangs zum Nachteil des Arbeitnehmers geändert werden.

Meine Frage:
- Gilt Satz 2 von §613a in unserem Fall überhaupt, da doch die dort genannten Bedingungen nicht erfüllt sind?
- Welcher Schutz der Arbeitnehmer gilt alternativ?
- Gibt es dazu Grundsatzurteile?

Vielen Dank im Voraus!

Werner
(Betriebsratsvorsitzender)