Erstellt am 12.06.2009 um 19:51 Uhr von erwin
@johann
>> In unserem Krankenhaus waren alle Betriebsräte über Pfingsten in Urlaub.
Das war eine sehr sehr ungeschickte Urlaubsplanung. Man sollte als BR stets prüfen ob mindestens unter Inanspruch nahme der Ersatzmitglieder ein beschlussfähige rbR anwesend ist. Dieses ist man eigentlich auch seine Wähler, den Beschäftigten schuldig. Denn der AG könnte ja z.B. eine fristloe/außerordentlich Kündigung einmal dem BR zumommen lassen, Reaktionsmöglichkeit des BR 3 Tage, was würdet ihr dann machen???
Oder aber man kann mit dem AG eine Regelung vereinbaren, dass er in solchen Fällen, vom Fistablauf abstand nimmt bzw. keine Vorgänge fertigt.
Erstellt am 12.06.2009 um 20:36 Uhr von pirat
@johann,
klar kann er.....eine Mitarbeiterversammlung während der Arbeitszeit ist AG Spielfeld, mit Untersagen ist da nix!
Wenn ich mit sowas konfrontiert werden würde, könnte ich auf die Idee kommen, gleich im Anschluss an die Infoveranstaltung eine Betriebsversammlung einzuberufen, das wäre dann BR Spielfeld.
Vorher informieren wäre ein Zeichen von vertrauensvoller Zusammenarbeit!
Was der BR tun kann? Nunja wie wäre es mit nachfragen....und wenn es einen WA gibt, um so besser.