Erstellt am 11.06.2009 um 12:40 Uhr von Catweazle
@olala,
ohne Beschluss kaum, höchstens mit Zustimmung des AG. Es ist aber doch möglich, den Beschluss auf die Tagesordnung zu nehmen. Wenn er negativ ist, könnte man die Zustimmung vom Arbeitsgericht ersetzen lassen. Die Kosten trägt der AG.
Erstellt am 12.06.2009 um 08:28 Uhr von olala
das hört sich gut an, also auch wenn die anderen BR - Mitglieder meinen dass eine Schulung zu teuer sei oder nicht notwendig könnte der AG euber Schulung zustimmen, da er sonst ja sowieso nach Beschluss des Arbeitsgerichts eventuell die Schulung genehmigen müsste.....?
a) Vor einigen Jahren war in einem anderen Betrieb des Unternehmens ein BR zu einer 3-tägigen Schulung mit Übernachtung... noch heute wird gesagt dieses BR Mitglied habe zuviel Geld verschwendet und überhaupt benehmen sich BR´s immer unmöglich und man habe dann nur noch mehr Ärger mit Leuten die alles besser wissen....
b) was ist wenn eine Betriebsrats-Sitzung nicht zustandekommt..weil die Mitglieder sich ja sowieso im Betrieb über den Weg laufen und man ja allles auch so besprechen könnte...und man dafür ja nicht extra ne Sitzung braucht? eigentlich gibt nie ne Sitzung weil wir uns ja ohnehin zwischendurch sprechen können..? (unglaublich aber wahr)
Erstellt am 12.06.2009 um 09:07 Uhr von waschbär
@olala,
was du beschreibst ist kein Betriebsrat laut BergVG sondern die Kernfassung von Verstössen, die zur Neu Wahl führen.
Erstellt am 12.06.2009 um 09:21 Uhr von batschen
olala hab ihr eine zuständige gewerkschaft? wenn nicht dann sofort eintreten in die gewerkschaft und hol dir da hilfe. Ihr habt keine arbeitnehmer vertretung sondern eine arbeitgeber vertretung.