Erstellt am 10.06.2009 um 00:52 Uhr von kriegsrat
schlaue arbeitgeber gehen dazu über, wenn sie der meinung sind, verfehlungen wären abzumahnen, für jede einzelne verfehlung eine eigene abmahnung zu erstellen
der hintergrund ist, falls es in einem gerichtsverfahren oder kündigungsschutzprozess zur überprüfung dieser abmahnungen kommt, und festgestellt wird, das eine vielleicht unwirksam wäre, die anderen zwei trotzdem wirksam sein könnten
stehen jedoch alle drei verfehlungen in einer abmahnung und ein grund wäre unwirksam, wäre dadurch die gesamte abmahnung unwirksam
zur frage : - der arbeitgeber kann so oft abmahnen wie er will
- für den ERHALT der abmahnung kann man ruhig unterschreiben, hat keine bedeutung für die wirksamkeit
- ihr seid als BR außen vor, könntet höchstens überprüfen, ob ein tarifvertrag eine anhörung des betrofffenen vorschreibt,
bevor eine abmahnung ausgestellt werden kann und könntet der kollegin ihre möglichkeiten aufzeigen, mit diesen abmahnungen
umzugehen
Erstellt am 10.06.2009 um 08:07 Uhr von waschbär
@daspep,
das ist durch aus legetim, pro Verhelung die zur Kündigung führen kann eine Seperate Abmahung aus zu sprechen.... Das ist im umkehr schluss auch gut so weil bei einer "Sammelabmahung" hätte der AN mehr "Probleme..."
Eine Unterschrift, war nicht erforderlich da es eine Einseitige Massnahme war.... Sie hat wohl nur Unterschrieben,das sie übergeben wurden.
Ob und inwie weit das ganze im Gespräch zu lösen wäre .Das kann ich dir nicht sagen ? Was ist üblich? Wie sauer war der AG?
3 Stück.... und andren Tag Reagiert sie mit Krank. Nun ja, da wist du wohl nicht viel ausrichten können, DU hast ja nicht mal den Auftrag von ihr zu Handeln, bzw ein Gespräch auf den Weg zu bringen. Und ihre Erkrankung wird die Gesprächsbereitschaft nicht fördern von AG Seite.
Erstellt am 10.06.2009 um 08:45 Uhr von kriegsrat
@ waschbär
"Das ist im umkehr schluss auch gut so weil bei einer "Sammelabmahung" hätte der AN mehr "Probleme...""
WARUM ?
gilt die dann dreimal so lang, oder was..?
du schreibst heut wieder einen ............ts ts ts
Erstellt am 10.06.2009 um 13:49 Uhr von waschbär
@kriegsrat,
Was passiert wenn eine Abmanung im Kündigungsklage Verfahren heran gezogen wird ? Richtig sie wird Gelesen .... UND was soll der Richter dann wohl denken, wenn da im Text noch mehr steht ?????
Meinst Du nicht das das dem AG in die Hände spielt ? Sind alle Richter immer Neutral ?????
Und wie ist nun mit ts ts .... Und das von dir !
Befor du andren unterstellst das sie ".. " Schreiben solltest du mal den "..." aus der Vergangenheit Reflektieren ! Dein Bonus den du in folge deinenes Berufes bei mir hast ist mit diesem Beitrag Verbraucht.
Erstellt am 10.06.2009 um 19:17 Uhr von kriegsrat
@ waschbär
warst du schonmal bei einem kündigungsschutzverfahren ?
wenn die abmahnung herangezogen wird, denkt der richter zwei sachen :
entweder kann der AG beweisen, daß ALLE punkte dieser abmahnung wirksam sind, dann ist die abmahnung wirksam
oder der AG kann dies bei einem der angeführten punkte nicht, dann ist die komplette abmahnung unwirksam,
der richter will nur wissen, liegt eine gültige abmahnung vor oder nicht....
ein arbeitsrichter ist kein dilletant, dem man nur genug "schmutz" über den AN vorlegen muß, damit er sich "was denkt"
im gegenteil, je mehr unrechtmässigen mist ein AG vorlegt, umso klarer wird dem richter die tatsache, daß hier offenbar mit
gewalt gründe gesucht wurden, den AN loszuwerden
Erstellt am 11.06.2009 um 08:48 Uhr von waschbär
@kriegsrat,
Nei natürlich nicht.Ich bin genau so Blöde unerfahren und Ignorant wie du Denkst.
Richterrecht Einzelrecht.Mensch Faktor Stimmung und Erfahrung. Urteilsbildung durch gedankengänge und Vorstellungen.