Hallo,
Ich bis SBV und habe folgende Frage:
Hat der Arbeitgeber seine Pflicht nach §81 (vor Einstellungen zu prüfen, ob Schwerbehinderte evtl. verfügbar sind) erfüllt, in dem die Stelle beim zuständigen Arbeitsamt ausgeschrieben wurde?
Wenn ja, bedeutet das, dass wenn der Arbeitgeber eine Stelle zur Auschreibung bei der Agentur für Arbeit in Auftrag gibt, die Agentur für Arbeit in jedem Fall verpflichtet ist zu Prüfen, ob Schwerbehinderte vermittelbar sind? oder macht das Die Agentur für Arbeit nur auf verlangen und der Arbeitgeber ist seiner Verpflichtung allein durch die Ausschreibung noch nicht nachgekommen?