Erstellt am 02.06.2009 um 14:15 Uhr von wölfchen
. . . die Wahl ist bei einer geringeren Wahlbeteiligung nicht ungültig. Sie würde ungültig, wenn Ihr im laufenden Wahlverfahren Änderungen vornehmt, also plötzlich Briefwahl möglich machen, zweiten Wahltag ansetzen, Nachfrist setzen usw. Wenn die MA beurlaubt sind - dann könnten sie doch trotzdem zur Wahl kommen, oder etwa nicht?
Erstellt am 02.06.2009 um 14:28 Uhr von DonJohnson
@wölfchen
*Sie würde ungültig, wenn Ihr im laufenden Wahlverfahren Änderungen vornehmt, also plötzlich Briefwahl möglich machen*
Nee, nciht wirklich. Jeder der entweder nciht jeden Tag im Betrieb ist, Urlaub hat oder AU ist, hat selbstverständlich die Möglichkeit der Briefwahl. Ich gehe sogar soweit, dass die Wahl ungültig wäre wenn diese Möglichkeit nciht geschaffen wird...
Dass so viele der Belegschaft gerade in der Woche der Wahl (wie es sich anhört) freigestellt wird, ist allerdings seltsam. Da hätte der BR im Vorfeld aufpassen sollen (meine ich). Der WV selbstverständlich auch. Eine solch schlechte Kommunikation... Nunja.
Die genaue Historie diesbezüglich und auch das Wahlausschreiben könnten helfen, Licht ins Dunkel zu bringen...
Erstellt am 02.06.2009 um 14:33 Uhr von Petrus
75 MA - normales oder vereinfachtes Wahlverfahren?
Ich gehe mal davon aus, dass die MA spätestens Freitag wussten, dass sie heute nicht im Betrieb sind - sie hätten also rechtzeitig Briefwahl beantragen können und sogar noch den "Freiumschlag" persönlich überbringen können...
Sollte allerdings schon seit ein paar Wochen "Kurzarbeit Null" bei euch sein, sollte sich der WV fragen, ob er mit der Nichteinhaltung von §24(2) WO nicht die Wahl anfechtbar gemacht hat...
Erstellt am 02.06.2009 um 15:08 Uhr von LBratK
@wölfchen
natürlich können die MA zu Wahl kommen, und bemerke das dies auch viele gemacht haben. ging mir darum was wäre wenn und die Möglichkeiten/Gefahren.
@DonJohnson
Briefwahl war und ist bekannt, nun ja hier wird gern mal "sehr" kurzfristig (Freitag in dem Fall vor Feierabend) entschieden wer wann wie wo zu Hause bleibt, habe diesen MA erklärt mit der Briefwahl das sie direkt abgeben können usw. diese sind aber doch Persönlich heute hier zur Wahl erschienen.
Kurzarbeit ist bei z.z. nicht
@all
Danke für die Infos
und Grüße und schönen Tag noch
LB
Erstellt am 02.06.2009 um 15:22 Uhr von DonJohnson
*hier wird gern mal "sehr" kurzfristig (Freitag in dem Fall vor Feierabend) entschieden wer wann wie wo zu Hause bleibt, *
Was sagt denn bitte schön der BR dazu? Das sind ja Machenschaften... Tse tse tse...
*habe diesen MA erklärt mit der Briefwahl das sie direkt abgeben können usw. diese sind aber doch Persönlich heute hier zur Wahl erschienen.*
Wo genau liegt dann das Problem??? Verstehe momentan nur Bahnhof... ;-)))
Erstellt am 02.06.2009 um 15:42 Uhr von wölfchen
@ D.J.,
das Problem war, wenn ich es richtig verstanden habe, dass der WV wohl etwas unruhig war, ob mehr als 50% zur Wahl erscheinen. Und dass sozusagen heute, am Wahltag Überlegungen angestellt wurden, eine Nachfrist für Briefwahl zu setzen, oder einen zweiten Wahltag anzusetzen. Und das meine ich - geht nicht - am Wahltag noch Änderungen des Wahlsystems vorzunehmen, oder irre ich mich da?
Erstellt am 02.06.2009 um 15:52 Uhr von LBratK
@wölfchen
hast du richtig verstanden, es wurde sich sorgen gemacht, das man zu einer anfechtbaren Situation kommt.
@DonJohnson
das mit der Kurzfristigen Info an die MA, bessert sich :) aber wie das so typisch für "Vorgesetzte" ist will man sich da manchmal nicht schon Montags einen Kopf machen wie die Woche wird (bei uns zumindest alles keine gelerntes Führungskräfte) aber es bessert sich geplant ist dies auch neu zu regeln mit dem neuen BR
grüße
LB
Erstellt am 02.06.2009 um 16:15 Uhr von DonJohnson
@ wölfchen
Leider hast du das erst im zweiten Gedankengank so gesehen. Nochmals ein Zitat von dir ;-)
*Sie würde ungültig, wenn Ihr im laufenden Wahlverfahren Änderungen vornehmt, also plötzlich Briefwahl möglich machen*
Mein Einwand diesbezüglich habe ich Kund getan - ansonsten gebe ich dir ja nicht Unrecht ;-)))
@LBratK
*aber wie das so typisch für "Vorgesetzte" ist will man sich da manchmal nicht schon Montags einen Kopf machen wie die Woche wird*
Sorry, aber wenn ich sowas höre... Ganz ehrlich. Wie lange ist denn das jetzige Gremium im Amt? Diese Problematik hätte zum Wohle der AN früher angepackt werden müssen! Was passiert denn wenn gesagt wir: "Wir brauchen dich nächste Woche nciht!"
Bekommen die dennoch die ausgefallenen Stunden bezahlt? Ich ahne fürchterliches, dass die auf ein Stundenkonto gehen - als Minus! Ich befürchte noch schlimmeres, als dass es da sogar eine BV drüber gibt, die diese Möglichkeit bietet...
*(bei uns zumindest alles keine gelerntes Führungskräfte)*
Was genau sind gelernte Führungskräfte? Und denkst du nciht, dass das ne Ausrede ist? Wenn eine "Führungskraft" nciht weiß was sie darf oder nciht, dann ist es am Gremium ihm das mitzuteilen oder es ihm zu lehren.
*aber es bessert sich geplant ist dies auch neu zu regeln mit dem neuen BR*
Wer hat das geplant? Der jetzige BR? Wie kann er es planen was ein vielleicht ganz anderer BR macht oder regelt?
Fragen über Fragen...
Ich finde das alles sind nichts mehr als Ausreden. Für mcih hört es sich so an, als ob der jetzige BR... Hmmm ich verkneife mir jetzt lieber meinen Kommentar...