Erstellt am 28.05.2009 um 19:55 Uhr von carrie
@bonnie
So einfach wie sie gewählt wurde, kann sie auch wieder abgewählt werden.
Aber wieso bestimmt sie alleine über eure Seminare? Das ist ja eigentlich eine Gremiums Entscheidung........*grübel*
Kündigung ist aber ein großes Wort......*nochmalgrübel*
Erstellt am 28.05.2009 um 19:57 Uhr von STANLEY
Ein Vorsitzender des BR ist nur (!!!) der Sprecher und Ansprechpartner für den BR - sonst absolut nichts!!!
"Gleicher unter Gleichen"
Loswerden? - Ganz einfach! Sitzung einberufen - Abwahl des BRV als TOP - Abstimmen, fertig!
Einschränkung: Als BRM könnt ihr sie /ihn nicht loswerden...
Erstellt am 28.05.2009 um 20:09 Uhr von kriegsrat
@ stanley
"Loswerden? - Ganz einfach! "
sitzung einberufen - der BRV beruft die sitzungen ein
abwahl des BRV als top - der BRV schreibt die tagesordnung und einladung
ohne ordentliche ladung mit tagesordnung kein wirksamer beschluß
wenn der BRV sich querstellt:
Loswerden ? - Nicht ganz so einfach !"
und jetzt komm mir nicht mit "er muß dies und das, wenn...."
er könnte es ja einfach nicht machen.............
und, was dann ?
Erstellt am 28.05.2009 um 20:12 Uhr von Immie
@bonnie
...Sie beführwortet keine Seminare ...
Muss sie ja auch nicht. Das entscheidet das Gremium per Beschluss.
Erstellt am 28.05.2009 um 20:14 Uhr von MonaLisa
@kriegsrat,
der/die Stellvertreter/in kann auch zur Sitzung einladen, vornehmlich wenn die BRV urlaubsmässig unterwegs ist...
Wie war das jetzt gerade von dir?
"Loswerden ? - Nicht ganz so einfach !"
Doch, klappt prima, wenn dann die Mehrheit dem Beschluss zustimmt.
Erstellt am 28.05.2009 um 20:20 Uhr von DonJohnson
nee, Mona. die TO macht der BRV - wenn vor der sitzung die TO geändert werden soll wegen beschlussfgassung dann nur einstimmig - also auch nicht einfach - das meinte kriegsrat...
Erstellt am 28.05.2009 um 20:24 Uhr von MonaLisa
@DonJohnson,
nee, DJ. die TO macht der/die Stelli, weil BRV urlaubsmässig unterwegs ist.
TOP drauf: Abwahl der BRV und alles nimmt seinen Lauf.
Erstellt am 28.05.2009 um 20:26 Uhr von kriegsrat
@ mona lisa
die hinterlist der frauen.......ts ts ts
würde als BRV diesen beschluß angreifen als unwirksam wegen ladungsfehler, wenn ich keine einladung mit tagesordnung bekommen hätte - trotz urlaub.................
behaupte einfach, ich wäre gekommen, wenn ich eingeladen worden wäre
Erstellt am 28.05.2009 um 20:29 Uhr von ridgeback
@kriegsrat,
hättest Du aber vorher bekanntgeben müssen, dass Du im Urlaub an BR-Sitzung teilnehmen möchtest.
Erstellt am 28.05.2009 um 20:32 Uhr von kriegsrat
@ ridgeback
hätte ich schon gemacht, keine sorge....
und wenn doch nicht,
dafür will ich jetzt von dir das entsprechende urteil !
Erstellt am 28.05.2009 um 20:36 Uhr von kriegsrat
Keine Verhinderung mit der Folge des Nachrückens des Ersatzmitglieds liegt vor, wenn das (G)BR-Mitglied erklärt, trotz Verhinderung (z. B. Krankheit oder Urlaub) an der BR-Sitzung teilnehmen zu wollen. Das verhinderte BR-Mitglied hat das Recht, trotz Verhinderung BR-Tätigkeiten auszuüben. Es kann beispielsweise zu diesem Zweck seinen Urlaub unterbrechen (BAG v. 05.05.1987, AP Nr. 5 zu § 44 BetrVG; a. A. GK-BetrVG/Oetker § 25 Rn. 22).
und um das erklären zu können, muß ich wissen, daß eine sitzung stattfindet, und dazu muß ich eingeladen werden, um das zu wissen
im urteil steht nichts davon, daß ich vor urlaubsbeginn vorsorglich diese erklärung abgeben muß, falls eine sitzung stattfinden sollte,
insbesondere wenn ich BRV bin und sitzung in der regel selber einberufe....
Erstellt am 28.05.2009 um 20:38 Uhr von ridgeback
@kriegsrat,
das glaub ich Dir jetzt nicht.
Und erzähl nix, wenn Du irgendwo auf ner Insel bist, dass Du wegen BR kommst. :-))
Also, nach Bekanntgabe.
Erstellt am 28.05.2009 um 20:42 Uhr von MonaLisa
@kriegsrat,
und den AG möchte ich sehen, der dir einen Rückflug von der Putzfraueninsel zwecks Sitzungsteilnahme finanziert. :-))
Erstellt am 28.05.2009 um 20:42 Uhr von kriegsrat
@ ridgeback
ich wollte nur mal etwas provokant darauf hinweisen, das es praktisch ungleich schwerer wäre, einen BRV abzuwählen, wenn der einigermassen gewieft ist, als es theoretisch geschrieben steht ;-))
Erstellt am 28.05.2009 um 20:45 Uhr von DonJohnson
Leute - etwas mehr Fantasie bitte.
Wenn ich Fürst wäre und mein gesindel einen Aufstand begehrt... und ich abgesetzt werden soll auf eine so plumpe Art und Weise - dann komme cih wieder um den Bonus des AG nciht zu verlieren - nein ich natürlich nciht, aber ich bin ja auch kein Fürst... ;-))))
Erstellt am 28.05.2009 um 20:50 Uhr von ridgeback
@kriegsrat,
und was wäre mit 29.3?
Erstellt am 28.05.2009 um 20:50 Uhr von STANLEY
@kriegsrat:
man(n) - hast du Probleme *grins*
Scheinbar kennst du den §29 BetrVG nicht... - Unter (3) heißt es da: "Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt hat."
Erstellt am 28.05.2009 um 20:56 Uhr von DonJohnson
ridgeback und Stan
Und wenn er es dennoch nciht macht?
Nur mal angenommen!!!
Erstellt am 28.05.2009 um 20:57 Uhr von kriegsrat
@ stanley, ridgeback
ok, spielen wir weiter.....
sagte ich doch schon:
"und jetzt komm mir nicht mit "er muß dies und das, wenn...."
er könnte es ja einfach nicht machen............. "
;-))))
und dann ? grobe pflichtverletzung (huuuuu, hab ich angst)? hilfe, gewerkschaft ?? arbeitsgericht ?? ohne beschluß ???
mich bringt ihr so einfach nicht weg ...;-)))
Erstellt am 28.05.2009 um 20:57 Uhr von STANLEY
@DJ: Willst du dafür jetzt auch noch einen § ???
...Wer das nicht hin bekommt, hat in einem BR nichts zu suchen!
Erstellt am 28.05.2009 um 20:57 Uhr von ridgeback
DJ,
hab nächste Woche BR1, werd da mal nachfragen.
Erstellt am 28.05.2009 um 21:01 Uhr von DonJohnson
@Stan
Hste einen, oder ein Urteil? dann her damit ;-)))
ridgeback
;-)))) - der war nciht schlecht ;-)))
Erstellt am 28.05.2009 um 21:03 Uhr von STANLEY
Hab ich eben gefunden:
"Wird durch die in Absatz 3 genannten Personen eine Sitzung beantragt, so hat der Betriebsratsvorsitzende auch eine Sitzung einzuberufen und den Tagesordnungspunkt zur Verhandlung mit aufzunehmen. Ein beharrliches weigern des Betriebsratsvorsitzenden könnte im Extremfall – wirklich Extremfall, mir ist nur ein Fall bekannt – zur Auflösung des Betriebsrates nach § 23 BetrVG führen."
Erstellt am 28.05.2009 um 21:06 Uhr von STANLEY
Als Ergänzung...
Es wurde von folgendem Mann geschrieben:
Ralf Wiesemann
Dipl. Rechtswirt
r-taylor@gmx.de
Erstellt am 28.05.2009 um 21:10 Uhr von kriegsrat
@ stanley
und, wie lang würde das -im wirklichen extremfall - dauern ?
bis dahin wären schon lange neuwahlen (mit der konsequenz der einstellung anhängiger verfahren zu diesem thema)
und weil mich mein AG mag, bring ich der belegschaft noch das eine oder andere zuckerle, bin der gute ..
Erstellt am 28.05.2009 um 21:15 Uhr von DonJohnson
Erstellt am 28.05.2009 um 21:15 Uhr von STANLEY
Letzter Eintrag zu diesem Thema (...einfach, weil du nervst *grins*):
Es war nie die Frage, wie lange etwas dauert - es war nur lediglich nach einem Weg gefragt worden!
Erstellt am 28.05.2009 um 21:18 Uhr von Immie
Jetzt hat sich die "Männerwelt" sooo bemüht...
....und Bonnie scheint es nicht im Geringsten zu interessieren;-))
Erstellt am 28.05.2009 um 21:19 Uhr von kriegsrat
stimmt
und es ist ja gaaaanz einfach ;-)))
laut carrie, ridgeback, monalisa, stanley und und und ....;-))))
q.e.d.
Erstellt am 28.05.2009 um 21:26 Uhr von DonJohnson
genau - alles easy - so wie alles in unserem Ehrenamt. Alles ganz einfach. Man zückt §§ und alles erledigt sich von selbst... Also mittlerweile glaube ich, dass ich nciht der einzige Träumer hier bin ;-)))))
Erstellt am 28.05.2009 um 21:30 Uhr von Lotte
kriegsrat,
nur mal so Interessehalber:
Wenn der BRV trotz Urlaub an einer BR Sitzung teilnimmt zu der die TO mit TOP "Abwahl des BRV"vom Stelli geschrieben wurde, wie will er denn dann die Abwahl verhindern?
Erstellt am 28.05.2009 um 21:35 Uhr von DonJohnson
Lotte
1. Anfechtung des Beschlusses weil er vermutlich nciht geladen wurde
2. Wenn er der Fürst ist, wie es ja ausd sieht und nur ein etwas stärkeres Lamm dabei ist und die anderen zarm, reicht die anwesenheit des Fürsten - behaupte ich
Erstellt am 28.05.2009 um 21:57 Uhr von Immie
...Wenn er der Fürst ist, wie es ja ausd sieht und nur ein etwas stärkeres Lamm dabei ist und die anderen zarm, reicht die anwesenheit des Fürsten - behaupte ich...
Aber wenn sie sooo verhuscht sind...brauchen sie dann nicht einen starken "Leithammel"?:-))
Erstellt am 28.05.2009 um 22:15 Uhr von DonJohnson
Immi
Jepp, auf jeden fall - den stärksten den sie bekommen können. Die Versuche sollten auch da sein so wie hier beschrieben, aber einfach ist es für einen Leithammel nciht gegen einen starken Fürsten... Mehr meinte ich nciht und ich befürchte, damit war ich kriegsrats Meinung - Oh je....
Erstellt am 28.05.2009 um 22:24 Uhr von Lotte
DJ,
also formal ist es ja schon alles recht einfach. Das ist wahrscheinlich ähnlich einfach, wie mit dem Rauchen aufzuhören. Eigentlich geht es ganz leicht...;-))
Erstellt am 28.05.2009 um 22:31 Uhr von ridgeback
Wir hatten auch mal so eine die am Stuhl klebte, daraufhin machte ein Kollege ihr einen Heiratsantrag, überzeugte sie wie schön doch Familie mit Kindern ist und seitdem sind wir sie los.
Erstellt am 28.05.2009 um 22:37 Uhr von Lotte
ridgeback,
ich finde Immi hat Recht: Ihr Männer strengt Euch enorm an...;-)))
Erstellt am 28.05.2009 um 22:39 Uhr von DonJohnson
Lotte
Stimmt von wegen mit dem Rauchen aufhören ist einfach!!! Auch ich habe es schon 30 mal geschafft ;-)))))
ridgeback
Coole Aktion - hoffentlich passiert das aber nciht jedes Jahr sonst ist das Gremium irgendwann erschöpft, keine Nachrücker mehr da und das Spiel beginnt von neuem ;-)))
Erstellt am 29.05.2009 um 11:05 Uhr von Petrus
@kriegsrat:
"...bis dahin wären schon lange neuwahlen (mit der konsequenz der einstellung anhängiger verfahren zu diesem thema)..."
Hinzu kommt die Konsequenz, dass nach einer BR-Neuwahl eine konstituierende Sitzung mit den TOP "Wahl des BRV" und "Wahl des Stellv" ansteht. Wenn ihr dann die alte BRV wiederwählt, habt ihr sie verdient.
Erstellt am 29.05.2009 um 20:46 Uhr von alterbetriebsrat
Oh Mann.Wenn der Kollege clever ist und einen A. in der Hose hat, kriegt ihr den nie weg,ausser zu den Wahlen.
Grüssle