Erstellt am 27.05.2009 um 09:21 Uhr von Pfälzer
@rainerb
schau mal nach in § 22 BetrVG (Weiterführung der Geschäfte des BR) und die Kommentierungen zu § 26 Abs.1 BetrVG, das sollte deine Fragen beantworten
Erstellt am 27.05.2009 um 09:39 Uhr von rainerb
@pfälzer
danke für die schnelle Antwort ..., aber §22 sagt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses ist der neue BR im Amt. Das Ergebniss der Wahl wird aber vor der konstituierenden Sitzung gekanntgegeben. Wer ist dann die/der BR-Vorsitzende(r)? Wo/Wie finde ich "die Kommentierungen zu § 26 Abs.1 BetrVG". Sorry aber absoluter Neuling.
Erstellt am 27.05.2009 um 10:15 Uhr von MonaLisa
@rainerb,
die Kommentierungen findest du - in den Kommentierungen zum Betriebsverfassungsgesetz....
Ich unterstelle mal, dass euer im Augenblick noch amtierender BR so eine "Bibel der Betriebsräte" im BR-Büro stehen hat, egal ob sich das Teil Fitting, Däubler oder sonst wie nennt.
Im übrigen ist es nicht unbedingt notwendig, dass sämtliche Ausschüsse in der konstituierenden Sitzung an Bord gezogen werden. Bei manchen Ausschüssen ist es sowieso besser, zuerst geeignete "Kandidaten" aus dem neuen Gremium auszuspähen!
Vorsitzender, Stellvertreter - das sind die 2 Ämter, die gewählt werden müssen um geschäftsfähig zu sein.
Bis zu diesem Zeitpunkt ist der "alte" BR im Amt.
Um die Wochenfrist einzuhalten, genügt es die Einladung zur konstituierende Sitzung innerhalb dieser einen Woche nach der Wahl den BR's zugehen zu lassen. Der Termin selbst MUSS nicht zwingend in dieser Woche stattfinden.
Erstellt am 27.05.2009 um 10:16 Uhr von Lotte
rainerb,
"Wir sind aus dem 4-Jahres Rythmus raus geraten. Deshalb ist eine Neuwahl des BR für Mitte Juni angesetzt, um nicht im nächsten Jahr neu zu wählen. "
Dass es auch für "rausgeratene" BR eindeutige Regelungen im BetrVG gibt, die einzuhalten sind und Wahlen nicht nach Belieben angesetzt werden können, ist Euch aber schon klar, oder?
Erstellt am 27.05.2009 um 10:26 Uhr von MonaLisa
@Lotte,
wäre natürlich nicht gut, wenn rainerb's BR - Gremium aus Jux und Tollerei BR - Wahlen angesetzt hätte.
Ich denke mir eher, dass die BR - Zahl unter die vorgeschriebene Mindestzahl gerutscht ist, wäre zumindest eine Möglichkeit.....
@rainerb!
Lass mich nicht im Stich und bestätige meine Vermutung! :-))
Erstellt am 27.05.2009 um 10:28 Uhr von kriegsrat
@ all
mir schwant übles !!!!!
Erstellt am 27.05.2009 um 10:32 Uhr von MonaLisa
@rainerb,
du hast es in der Hand, 'Kriegsrat' eines besseren zu belehren! :-)
Erstellt am 27.05.2009 um 10:37 Uhr von kriegsrat
@ all
warum nur mich, ihr denkt doch dasselbe ....;-)))
Erstellt am 27.05.2009 um 11:08 Uhr von rainerb
@all
oki dann werde ich euch wohl alle entäuschen müssen....
Es gibt einen BR der noch keine Schulung besucht hat, keine Bücher (Fitting ....) noch sonstetwas. Also einen sehr Arbeitgeberfreundlichen BR. Nun ist das Familienunternehmen an einen Konzern verkauft worden (natürlich wuste der BR nichts von den Absichten). Der Konzernbetriebsrat hat nun den alten BR erstmal auf die festen Wahltermine hingewiesen und den Vorschlag gemacht, in Absprache mit der GL (Kostenreduzierung da 2010 nicht neu gewählt werden müste), nach dem Monat Mai zu wählen (Letzte Wahl war 2005).
Erklärend zu meiner Person. Bin auch 2005 in den BR gewählt worden. Bevor ich nun gesteinigt werde.... danke für die Antworten... und ja ich weiß, das ich sehr blauäugig und naiv war. Von 9 Mitgliedern nur 2 neue. Habe mir 2 Jahre die Sache angeschaut (vonwegen die "alten" Hasen werden dir schon helfen und Dich einarbeiten) und seitdem des öfteren die Schnauze verbrannt. Der Hinweis auf Schulung wurde von den BR-Kollegen nur erwähnt wenig Geld bzw. Chef macht dann nur Ärger.
Und so stehe ich nun hier als gebranntes Kind .... hoffe wiedergewählt zu werden ... um dann durch Schulungen mich evtl. noch unbeliebter zu machen. Aber da ich ein dickes Fell habe werde ich wohl auch damit klarkommen. Seltsamerweise stehen seit der Übernahme nun auch die "alten" dem Thema Schulung/Weiterbildung offen gegenüber.
@Lotte
das heißt wenn gewählt wird ist die Wahl nichtig, oder haben wir seit 2006 keinen BR mehr.
Erstellt am 27.05.2009 um 13:02 Uhr von Lotte
rainerb,
wann habt Ihr denn 2005 gewählt?
Erstellt am 27.05.2009 um 13:14 Uhr von kriegsrat
@ rainerb
daß ein ausschlaggebendes kriterium für ansetzen von neuwahlen kostenreduzierung sein kann, ist mir neu....
was hat der konzernbetriebsrat damit zu tun, ein konzernbetriebsrat ist kein "vorgesetztes gremium", dem der örtliche BR unterstellt ist
und wenn "die alten" merken, daß es in arbeit ausarten kann, betriebsrat zu sein, und manchmal auch fachwissen nötig ist, insbesondere wenn man bisher offenbar überwiegend geschlafen hat.....
oh je, oh je, oh je.................
wenn ihr 2005 gewählt habt und zum 1.märz 2006 noch keine 12 mo im amt wart, ungeachtet sonstiger gründe, die eine neuwahl erforderlich machen könnte (z.b. § 13 BetrVG), müsste ihr erst zum nächsten offiziellen wahltermin neu wählen (2010)
natürlich könnten sich aus der art des "verkaufs" an den konzern noch andere szenarien ergeben......
Erstellt am 27.05.2009 um 13:33 Uhr von Lotte
kriegsrat,
Du hast eindeutig mehr Zeit als ich...;-)))
Erstellt am 27.05.2009 um 13:40 Uhr von kriegsrat
@ flotte lotte
modernes zeitmanagement ist das zauberwort....;-))
Erstellt am 27.05.2009 um 14:14 Uhr von rainerb
@lotte und Kriegsrat
nach allem was ich bisher hier und im Inet gelesen hab werden wir wohl seit 2006 ohne BR sein (Wahl im März 2005). Also seit dem letzten Wahltermin dank "Gottes Gnaden" noch im Amt. Aber warum sollte der AG Krach schlagen wenn der BR immer schön brav ist.
Sollte meine Behauptung im vorigen Absatz stimmen, so sind wir, nach meiner Meinung, im Moment ein Betrieb ohne BR. Also wählen wir keinen folge-BR sondern einen neuen. Und da wir also im März 2010 weniger als 12 Monate im Amt sind wäre unser nächster Termin 2014.
Auf jeden Fall wird dem nächsten Betriebsrat der "Maulkorb" abgenommen, Schulungen und Weiterbildungen besucht und den BR-Mitgliedern, bzw. falls ich nicht gewählt werde dem BR, mal klargemacht das es 1. ein EHRENamt ist und das es auch mit Arbeit verbunden ist.
Erstellt am 27.05.2009 um 16:11 Uhr von kriegsrat
@ rainerb
na ja,
however......... gut gebrüllt, löwe
hoffe, du wirst gewählt !
(und die wahl wird nicht angefochten !)
viel glück !
Erstellt am 27.05.2009 um 16:40 Uhr von Lotte
rainerb,
bei Wahl im März 2005 seid Ihr noch rechtmäßig bis 2010 im Amt, wenn es keinen Grund nach BetrVG für Neuwahlen gibt.
Erstellt am 28.05.2009 um 07:51 Uhr von rainerb
Ich möchte mich erstmal für die ganzen Antworten bedanken!!
Wenn ich das richtig lese ist die Neuwahl ja eigentlich nicht rechtens (Info von Lotte). Welche Schlüße sollte ich nun daraus ziehen?
1. Wenn Kollegen mit einem A... in der Hose gewählt werden, hat man 5 Jahre Gelegenheit die BR-Kollegen über Ihre Rechte und Pflichten informieren.
2. Wenn zum Großteil nur Ja-Sager gewählt werden, kann man die Wahl anfechten (Amtszeit bis 2010?).
3. Ich informiere den Wahlvorstand das die Wahl nicht rechtens ist. Wahl wird abgeblasen. Man hat 2010 keine Chance, bei nur Ja-Sagern, etwas zu unternehmen.
Also ..... egal was ich nun mache es ist eine Gewissensfrage. Danke an Euch für die Infos.
Erstellt am 28.05.2009 um 08:42 Uhr von rainerb
@Lotte
habe mir gerade mal den §13 Abs.1 +3 angeschaut. Die regelmäßige Wahl vom 01. März bis 31.Mai. Wenn wir März 2005 (also bis Ende Mai 2005) gewählt haben, sind wir doch zur rechtmäßigen Wahl 2006 ein Jahr im Amt. Also hätten wir doch 2006 neu wählen müssen?? Oder bis/ab wann wird die Jahresfrist nch Abs.3 berechnet?
Erstellt am 28.05.2009 um 09:17 Uhr von Lotte
rainerb,
bis zu Anfang der regelmäßigen Wahlperiode. Also alles nach dem 28/29.02.
Dazu auch der Däubler unter § 13 BetrVG in RN 31:
"Ist der zwischendurch gewählte BR zu Beginn des nächsten Wahlzeitraums noch nicht ein Jahr im Amt, ist er erst im übernächsten Zeitraum neu zu wählen. Es finden die §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB Anwendung. Hat somit die Amtszeit des BR am 1. März (oder später) des Jahres begonnen, das dem Jahr des regelmäßigen Wahlzeitraums vorausgeht, ist er in dem nächsten regelmäßigen Wahlzeitraum noch nicht neu zu wählen (vgl. § 21 Rn. 21 f.)"
Erstellt am 05.06.2009 um 15:56 Uhr von rainerb
Hallo wiedermal,
so nun habe ich mit meine BR-Kollegen gesprochen und man ist zu der Auffassung gekommen die Wahl trotzdem durchzuführen. Da der Vorschlag für den Wahltermin vom Konzernbetriebsrat kam schwant mir, dank Eurer ausführlichen Info, Übles. Noch gehören wir nicht zum Gesamtbetrieb (also keine Vertretung im Gesamtbetriebsrat, nur im Konzernbetriebsrat), sondern sind eigenständig.
Wenn wir nun neu wählen, dann ein Zusammenschluß (Ende 2009 geplant) stattfindet, kann doch die Wahl für nichtig erklärt werden. Wichtig wenn die Geltendmachung nach richtigen Wahltermin 2010 stattfindet, weil dann ja kein BR mehr vorhanden wäre. Alle Beschlüße und BV wären unwirksam, da die Nichtigkeit rückwirkend wäre.
http://www.lexisnexis.de/aktuelles/betrieb-und-gewerkschaft/76216/betriebsratswahl-anfechtung-und-nichtigkeit-der-wahl
Wie gesagt der Terminvorschlag kam vom Konzern-BR. Sollte man sich nun nicht besser die Narrenkappe aufziehen und sagen sorry unser Fehler, aber wir dürfen und können deshalb nicht wählen.
Wie sieht es aus wenn man sagt das der BR sein Amt niedergelegt hat und deshalb die Neuwahl stattfindet. Hätte man einen Beschluß fassen und diesen der GL zustellen müssen. Oder könnte solch einen Formfehler auch für die Nichtigkeit der Wahjl sorgen.
Ich frage deshalb so provokant, weil zum einen die Wahl schon im Gange ist (Stimmabgabe in diesem Monat). Zum anderen natürlich schon jede Menge Kosten verursacht wurden. Und zum guten Ende ich mir lieber die Narrenkappe wegen einem kleineren Formfehler aufsetzte, als die laufende Wahl (was mit Sicherheit der richtige Weg ist) abzubrechen.