Erstellt am 26.05.2009 um 20:31 Uhr von Kölner
@Rohrflunder
Abmontieren!
Auch wenn das nichts am Rauchverbot ändert.
Vielleicht hilft ja der Zwang nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG den AG zu Verhandlungen zu zwingen.
Erstellt am 26.05.2009 um 20:32 Uhr von DonJohnson
Erst mal dem AG mitteilen, dass ihr nach § 87 Abs 1 Satz 1 ein MBR habt und das Rauchverbot in einer BV regeln wollt. Bis zu dem Abschluß der BV möge er das Schild abhängen. Teilt ihm mit, dass auch ihr auf die Wahrung des Nichtraucherschutzes achten wollt, aber die im GG Art 2 verankerten Rechte der Raucher auch nciht außer Acht lassen wollt.
Sollte er sich quer stellen müßt ihr wissen wie ihr weiter verfahren wollt...
Erstellt am 26.05.2009 um 20:36 Uhr von Kölner
@DonJohnson
Ist ja eine alte und leidige Diskussion:
Einerseits soll der AG die Nichtraucher schützen, so wie es vom Gesetz gefordert ist, andererseits will man den Rauchern den Glimmstängel nicht verwehren. Also?
Ich meine, es kann nur noch darum gehen, den Rauchern einen Ort auf dem Betriebsgelände zuzuweisen, an dem der Sucht gefrönt werden darf.
Erstellt am 26.05.2009 um 20:38 Uhr von DonJohnson
@Kölner
Jo, so sehe ich das auch. Und dieser Ort, und ob wie oder wo ausgestempelt wird usw - wird in der BV fixiert - das MBR des BR ist vorhanden wie du selber schriebst. Wenn der AG sich bezüglich der Abnahme des Schildes also weigert, liegt es am Gremium wie weit sie gehen wollen...