Erstellt am 26.05.2009 um 08:13 Uhr von VIONÄR
Aus meiner Sicht:
§ 87 Abs. 1 Ziff. 1
Mitbestimmung des BR bei Fragen der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der Arbeitnehmer
Was sagt den Euer BR dazu? Oder hat man ihn etwa vergessen?
Wir hatten ähnlichen Antrag und haben diesen abgelehnt, und fertig!
Erstellt am 26.05.2009 um 08:28 Uhr von Bonnie
Der Betriebsrat wurde nicht gefragt. Die MA sind nicht auf die Idee gekommen, dass dies mitbestimmungspflichtig sein könnte. Sie müssen diese Tagebücher schon zum dritten mal führen, innerhalb der letzten vier Jahre. Ich werde den Kollegen sagen, dass sie sich an den BR wenden sollen, wenn es ihnen langsam auf den Senkel geht. Vielen Dank.
Erstellt am 26.05.2009 um 11:21 Uhr von kriegsrat
vorsicht, das thema ist strittig !
das führen von "tagebüchern" (d.h. tätigkeitsnachweise) kann durchaus angeordnet werden, ohne das MBR des BR tangiert werden
da sind sich FITTING und die gängige rechtsprechung noch nicht so ganz einig......
Erstellt am 26.05.2009 um 18:02 Uhr von Kölner
@kriegsrat
Aber Du stimmst mir doch bestimmt zu, dass das Führen dieser Tagebücher das eine Kriterium der Mitbestimmung eines BR ist. Das andere ist doch die Frage der AN Kontrolle, wenn alle anderen AN die Tagebücher einsehen können.
Es gibt Gerichte, die haben schon die bloße öffentliche Termingestaltung mit einem PC als MBR-Tatbestand im Hinblick auf § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bejaht!
Auch ist so mancher Dienstplan durchaus hinsichtlich eben jenes § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG sanktionsfähig...
Erstellt am 27.05.2009 um 00:08 Uhr von kriegsrat
@ kölner
ich sag nur, das es dazu unterschiedliche auffassungen gibt, sowohl unter experten als auch unter gerichten
und zitiere dieter hildebrandt:
"es genügt nicht, recht zu haben, sondern man muß auch mit der justiz rechnen"