Erstellt am 25.05.2009 um 20:18 Uhr von Lotte
johannad,
nein. Der § 15 BetrVG soll dafür sorgen, dass das Geschlecht in der Minderheit ausreichend vertreten ist, wenn die Quote übererfüllt ist, ist das nicht schädlich.
Erstellt am 25.05.2009 um 20:20 Uhr von DonJohnson
@johannad
Bitte entschuldige, aber diese Frage meintest du nciht wirklich ernst, gell? Wollst hier nur mal wieder für Stimmung sorgen, oder?
Gruß
DJ
Erstellt am 25.05.2009 um 20:22 Uhr von STANLEY
Bei einer Verhältniswahl bleiben beide Frauen im Gremium, wenn sie genügend Stimmen haben. Die Quote regelt nur das absolute Minimum...
Das kann also auch bei der Listenwahl sein, dass beide Frauen ins Gremium kommen - Abhängig von dem einzelnen Listenrang, den die Frauen haben und wieviel Stimmen auf die Liste entfallen sind!
Gruß
STANLEY (ehemals STAN001)
Erstellt am 25.05.2009 um 20:25 Uhr von johannad
Also sehe ich das richtig, dass es bei den Nachrückern NICHT auf eine Frauenquote ankommt, sondern nur für den eigentlichen Betriebsrat??!!
Erstellt am 25.05.2009 um 20:27 Uhr von Lotte
johannad,
genau. Und im eigentlichen BR ist die Übererfüllung der Quote durchaus möglich.
Erstellt am 25.05.2009 um 20:27 Uhr von DonJohnson
Wo stand in deiner Frage was von Nachrückern? Selbstverständlich muß die Minderheitenquote immer eingehalten werden! In deinem Beispiel mindestens eine Frau im BR. Wenn die warum auch immer ausfällt (krankheit Urlaub - ins Detail gehe ich da jetzt mal nciht) rückt die nächste Frau nach. Beim Ausscheiden aus dem BR ebenso. Die Frau mit den zweitmeisten Stimmen für das Minderheitengeschlecht rückt dann nach...
Erstellt am 25.05.2009 um 20:32 Uhr von DonJohnson
Nachtrag:
Selbstverständlich kann die Quote auch übererfüllt werden - aber das steht eindeutig im § 15 Abs 2 BetrVG. Ich denke das Wort "mindestens" ist da recht eindeutig ;-)))
Erstellt am 25.05.2009 um 20:36 Uhr von johannad
es ist aber nur 2 frauen da, die sich aufstellen lassen haben. also muss doch eine zu den nachrückern, weil, wenn beide im BR ausfallen würden, gibt es bei den Nachrückern keine Frau mehr.
Erstellt am 25.05.2009 um 20:41 Uhr von DonJohnson
Nein, woher hast du deine Weisheit? Wenn die zwei wegen der erhaltenen Stimmen in das Gremium gewählt wurden, sind beide drin. Sollte eine ausfallen, rückt der nächste Mann nach. Punkt!
Erstellt am 25.05.2009 um 20:42 Uhr von STANLEY
Quatsch! - Bei den Nachrückern muss dann keine Quote mehr erfüllt sein / werden! Wenn keine mehr da, dann keine mehr da!
Erstellt am 25.05.2009 um 20:43 Uhr von johannad
okay. damit ist die frage dann wohl beantwortet.
danke
Erstellt am 25.05.2009 um 20:48 Uhr von DonJohnson
Bitte, gerne geschehen ;-)))
Immer wieder gerne ;-)))