Hallo,
bei uns werden in regelmässigen Abständen Eigenpromotion durchgeführt. Im Zuge dessen wird von und verlangt, dass jeder eine Strichliste anlegt wo er kennzeichnet wieviel Stücke er/sie verkauft hat.
Am Ende der Promotion soll jeder seine Liste mit Namen versehen der verantwortlichen Kollegin abgeben. Die ersten Drei werden öffentlich bekannt gegeben und bekommen ein kleines Geschenk dafür.
Wir als BR haben unsere BL darauf aufmerksam gemacht, dass es sich hierbei um eine Leistungskontrolle nach §87 Abs.1 Satz 6 und 13 handelt. Bis jetzt ist aber noch nichts geschehen und die Promotion läuft weiter.
Wer kann mir sagen wie wir uns jetzt verhalten sollen oder können?
Ich Danke euch schon jetzt für die schnellen Antworten.