Servus,
Ich möchte einen RA aufsuchen um mich beraten zu lassen. Da habe ich folgende Fragen:
1. zieht da §40 oder §80 BetrVG?
2. wie sieht das mit einem gültigen Beschluß des Betriebsrats aus (Ich bin der Betriebsrat weil wir so klein sind)? Beschließ ich das für mich im stillen kämmerlein, oder schreib ich es einfach auf und fertig.
3. Muß ich mich mit dem Arbeitgeber darauf einigen (§80) und kann er den Grund bzw. das Thema verlangen
Vielen Dank im Voraus