Erstellt am 20.05.2009 um 05:45 Uhr von carrie
@hobster
Gibt es denn eine Gesamtbetriebsvereinbarung darüber?
Erstellt am 20.05.2009 um 06:06 Uhr von Hobster
Erstellt am 20.05.2009 um 06:20 Uhr von carrie
@hobster
§ 77 Abs. 4 BetrVG
Dann würde ich aber erst mal mit der Belegschaft reden und herausfinden, ob die Beschäftigten damit einverstanden sind.
Erstellt am 20.05.2009 um 08:30 Uhr von hobster
Danke für die schnelle Antwort. Steh weng aufm Schlauch, Paragraphenlesen muss ich erst noch lernen, hab erst noch das Seminar :-) Also wenn es quasi eine Gesamtbetriebsratsbeschluss darüber gibt und wir als einziger Standort stehen dagegen, dann können wir das umgehen, wenn die Belegschaft damit einverstanden ist?
Ist das so korrekt?
Erstellt am 20.05.2009 um 09:04 Uhr von Petrus
Leider noch ein paar Paragraphen mehr:
Laut § 87(1) Nr. 11 BetrVG sind Prämiensätze Aufgabe des BR.
Der GBR ist nur zuständig, wenn mehrere Betriebe betroffen sind (was wohl der Fall ist) UND die Einzel-BR dies nicht regeln _können_ (das müsst ihr beantworten, ist aber reichlich kompliziert) - vgl §50(1) BetrVG
Und bevor ihr hier die Juristerei bemüht, solltet ihr herausfinden, was eure MA mehrheitlich wollen.
Die nächste Frage ist, was der ArbGeb damit bezweckt - der zahlt ja nicht die Prämien, weil er Geld verschenken will, oder? Es könnte darauf hinauslaufen, dass ein gewisses Risiko (nämlich, dass niemand anruft) auf die MA verlagert wird - wollt ihr das?
Erstellt am 20.05.2009 um 09:24 Uhr von Kölner
@Petrus
Ganz so dramatisch würde ich das nicht sehen: Der AG will einfach nur einen Leistungsanreize schaffen durch einen variablen Entgeltbestandteil. Wenn die Mehr-Telefonie nicht erreicht wird gibt es zwar keinen Bonus, aber das Grundgehalt bliebe wie es ist.
Erstellt am 20.05.2009 um 09:34 Uhr von Immie
Ich komme im Moment nicht mehr mit.
Was ist denn in dieser GBV geregelt?
Das es ein Bonussystem geben soll? Oder ist alles im Detail geregelt?
Oder sollen die Einzelheiten auf betrieblicher Ebene geregelt werden?
§77 Abs 4 BetrVG...ist damit gemeint, wir stimmen ab?
Ich dachte immer das bezieht sich auf jeden AN einzeln.
Erstellt am 20.05.2009 um 11:46 Uhr von Jumper
@hobster,
so wie Petrus schon geschrieben hat, ist der Gesamtbetriebsrat zuständig wenn mehrere Betriebe betroffen sind. Das ist bei euch der Fall, da ja in jedem Betrieb dieser Bonus gelten soll. Oder?
Nun muss die Frage geklärt werden inwieweit dieser Bonus in einer Prämiengestaltung nach dem § 87. Abs. 1. 11 fällt.
Es gibt ein Beispiel im Buch Betriebsratspraxis von A-Z, wonach der Gesamtbetriebsrat zuständig ist bei einer unternehmenseinheitlichen Gratifikationsordnung.
Und unter Gratifikation versteht man:
Eine Gratifikation ist eine freiwillige zusätzliche Einmalzahlung des Arbeitgebers zu einem bestimmten Anlass um die erwiesenen und künftige Betriebstreue und/ oder die "Arbeitsleistung" zusätzlich zu vergüten.
Daher meiner Meinung nach, wenn der GBR solch eine Bonus GBV abschließt, ist sie für jeden Betrieb bindend so das einzelne Betriebe sich da nicht ausschließen können.
Es sei denn, euer Betrieb ist so groß, dass ihr nach der Stimmengewichtung die Mehrheit besitzt und dem nicht zustimmt.
Erstellt am 20.05.2009 um 11:52 Uhr von rolfo
Die Betriebsvereinbarung steht ja wohl schon. Euer BR ist doch sicherlich im GBR vertreten und hat seine Interessen oder die eurer Belegschaft vertreten.
Dann gilt die BV für alle.