Erstellt am 18.05.2009 um 09:09 Uhr von Kölner
@Mokelstern
Man könnte es auch Demokratie nennen.
Auch wenn man das persönlich als Intrige empfindet. Regelmäßig fallen als Ratschläge dann Sätze wie 'man muss das Problem von der Person trennen'. Das eben könnte Dir hier widerfahren.
Einen weiteren Ratschlag? Anfangen wach zu werden!
Erstellt am 18.05.2009 um 09:13 Uhr von rolfo
Hallo Mokelstern,
die BR Sitzung beruft der BRV, also du ein. Deine Vertreterin braucht die Unterschrift von von 25 % der BRM dass du das Thema auf die Tagesordnung setzen musst.
Dann wird in der Sitzung entschieden ob du abgewählt wirst oder nicht. Dazu braucht es auch keinen Grund.
Wenn deine Vertretung schon vorher mit den Kollegen spricht um dich abwählen zu lassen kannst du das selbstverständlich auch tun.
Auch an der Sitzung kannst du deine Argumente anführen. Die Mehrheit des Gremiums entscheidet dann.
Erstellt am 18.05.2009 um 09:15 Uhr von carrie
@Mokelstern
Der Vorsitzende läd zur Sitzung ein und nimmt die Tagesordnungspunkte auf. Wenn genug Mitglieder (ein Viertel) deine Abwahl als Top auf der Einladung wollen (§ 29 Abs. 3 BetrVG), muss es auch aufgenommen werden.
So einfach wie du gewählt wurdest, ist also auch eine Abwahl möglich, wenn die Mehrheit dafür vorhanden ist.
Erstellt am 18.05.2009 um 09:23 Uhr von Kölner
@carrie, rolfo
Woran habt Ihr erkennen können, dass die Kollegin eigenmächtig eine (BR-)Sitzung einberufen hat? 'Mokelstern' spricht von einer Versammlung...
Erstellt am 18.05.2009 um 09:31 Uhr von rolfo
@ Kölner
Ich gehe mal davon aus dass er eine Sitzung meinte. Die Betriebsversammlung kann keinen BRV abwählen und eine neuen wählen.
Vielleicht klärt uns Mokelstern auf was er mit Versammlung meinte
Erstellt am 18.05.2009 um 09:37 Uhr von Mokelstern
Ich meine natürlich eine BR-Sitzung, die von meiner Vertretung einberufen wurde und nicht von mir.
Erstellt am 18.05.2009 um 09:45 Uhr von rolfo
Erstellt am 18.05.2009 um 09:48 Uhr von Mokelstern
vielen Dank für die Hilfe, muss meine Vertretung die Zustimmung der Mitglieder schriftlich haben für die Tagesordnung und kann ich die Sitzung absagen, da diese nicht von mir sonder von meiner Vertretung einberufen wurde?
Erstellt am 18.05.2009 um 09:50 Uhr von DonJohnson
@all
Ist die MA denn eigentlich BRM? Ich befürchte nein, weil die Frage sonst doch eigentlich wenig Sinn macht, oder?
Erstellt am 18.05.2009 um 09:59 Uhr von Mokelstern
fallst Du mich meinen solltest, bin ich, bin mir in dieser Situation zur Zeit nicht sicher wie ich mich verhalten soll oder was ich machen kann, diese Situation hatte ich noch nicht, ist für mich auch nicht ganz einfach, sorry
Erstellt am 18.05.2009 um 10:02 Uhr von rolfo
@ Mokelstern
deine Vertretung braucht die Unterschift von 1/4 der BRM und muss diese schriftlich einreichen. Die Sitzung kannst du absagen, da deine Vertretung nicht berechtigt ist eine Sitzung einzuberufen, ausser sie vertritt dich tatsächlich weil du rechtlich verhindert bist.
Die Frage von DonJohnson hätte ich auch gerne beantwortet. Eine Mitarbeiterein dei nicht BR ist kann auch kein BRV werden.
@ DonJohnson
wenn dem so wäre hätte der BRV wirklich noch einiges zu lernen
Erstellt am 18.05.2009 um 10:07 Uhr von Mokelstern
rolfo, vielen Dank für Deine Hilfe
Erstellt am 18.05.2009 um 10:18 Uhr von DonJohnson
@Mokelstern
Frage: Was bringt es, dass die BRM dann den Vorsitz übernehmen soll? Oder handelt es sich wirklich um eine "normale" Kollegin?
Erstellt am 18.05.2009 um 10:23 Uhr von Mokelstern
die Kollegin ist BRM aber nicht freigestellt, da sie im Unternehmen über ist und eine gute Freundin von meinen Vertreter, versucht er sie jetzt auf diese weise unter zu bringen.
Erstellt am 18.05.2009 um 10:41 Uhr von DonJohnson
Hmmmm.
1. Wo steht, dass der BRV frei gestellt werden muß / sollte? Es gibt durchaus Gründe dagegen!
2. Du als BRV redest davon, dass eine AN "über" ist? schon seltsam... erst Recht in einem Unternehmen eurer Größe...
3. Kündigen kann der AG aus diesem Grund ein BRM nciht, wie du weißt...
Erstellt am 18.05.2009 um 11:45 Uhr von Catweazle
Kann es sein, dass deine Vertreterin zur Sitzung eingeladen hat, als du zweitweise verhindert warst? Das wäre jedenfalls in Ordnung.
Wenn nicht, kannst du Sitzung schon absagen. Macht es aber Sinn? Wenn ein Viertel der BRM es verlangt muss der BRV eine Sitzung einberufen. Andernfalls handelt er pflichtwidrig. Die Folge könnte sogar der Ausschluss aus dem BR sein.
Der Antrag von einem Viertel der BRM muss NICHT schriftlich erfolgen. (Siehe Fitting § 29 Rnd-Nr. 31)
Erstellt am 18.05.2009 um 12:13 Uhr von betriebsraetin
Hallo,
mich würde interessieren,
ob dieses Verfahren auch für die Abwahl aus der Freistellung für ein BRM gilt, oder ob der Fall da wieder anders liegt.
Vielen Dank für eine Antwort.
Erstellt am 18.05.2009 um 12:18 Uhr von Catweazle
@betriebsraetin,
der Unterschied ist, dass bei Freistellungen eine Beratung mit dem Arbeitgeber stattfinden muss.
Erstellt am 18.05.2009 um 13:49 Uhr von betriebsraetin
@ Catweazle
Danke für deine Antwort.
Ja, das ist klar, vor Freistellung muss die Beratung mit dem AG statt finden.
Meine Frage ist aber, ob die Abwahl von einem bereits frei gestellten BRM so erfolgt, wie schon oben geschrieben beim BRV.
Erstellt am 18.05.2009 um 15:13 Uhr von rolfo
@ BETRIEBSRÄTIN
Ja, das Gremium kann hier genauso verfahren.
Erstellt am 18.05.2009 um 23:24 Uhr von DerAlteHeini
Mokelstern
Ist es nicht sinnvoller, dass sich der BR mit dem Problem,
"diese Mitarbeiterin ist leider im Unternehmen über und macht ihre Arbeit nicht zur Zufriedenheit des Unternehmen",
beschäftigt und eine vernünftige Lösung findet. Was ist wenn diese Kollegin nicht wieder in den BR gewählt wird.
O.g. Vorgehen würde ich dem BR vorschlagen.
Ansonsten solltest du dir überlegen, ob du dich für diesen BR, wenn er denn auf die Intrige eingeht, noch "krumm" machen willst. Bald sind ja neue Wahlen und dann wird neu gemischt.