habe eine Frage.
Sachverhalt: in unserem Betrieb arbeiten wir z.Zt. kurz. Am Monatsende werden die Kurzarbeitstage für alle Abt. gemeinsam mit dem Betriebsrat festgelegt. Die entsprechenden Abteilungsleiter sind angehalten die festgelegten Kurzarbeitstag gleichmäßig auf die Ma zu verteilen. Nun haben wir ein Problem. Ein MA hat sich Anfang Mai an einem Montag bei seinem Abteilungsleiter gemeldet und ihm mitgeteilt, dass er zum Arzt geht. Er würde sich später noch einmal melden und mitteilen ob er länger Arbeitsunfähig sein wird. Bei diesem Gespräch teilte der Abteilungsleiter dem MA mit, dass er für den Donnerstag u. Freitag mit Kurzarbeitstage eingeplant ist. Später meldete sich der MA und teilte dem Abteilungsleiter mit, dass er die komplette Woche Arbeitsunfähig ist. Als der MA die Woche darauf die Arbeit wieder aufnahm, musste er feststellen, dass ihm für die komplette Woche während seiner Arbeitsunfähigkeit Kurzarbeit eingetragen wurde. Wir (der BR) sprachen mit dem Abteilungsleiter um ihm klarzumachen, dass dies nicht rechtens sei. Er bleibt aber bei seiner Entscheidung und sagte, dass die Planung nichts mit der Arbeitsunfähigkeit des MA zu tun hätte. Die GL gibt dem Abteilungsleiter recht.
Der MA ist für 6 Kurzarbeitstage eingeplant, wir sind aber der Meinung, dass nur 2 Tage in der Krankenwoche berechnet werden darf und die restlichen 4 Tage auf den Monat verteilt.
Wie würdet ihr vorgehen ??
Gruß
henry