Ich werde in ca. einem Monat meine Ausbildung in einer relativ großen niedersächsischen Kommunalverwaltung beenden.
Ich bin seit über einem Jahr reguläres Mitglied in der JAV und habe bereits Ende März einen Antrag auf unbefristete Übernahme nach § 58 NPersVG gestellt.

Heute hatte ich ein Gespräch mit der Abteilungsleiterin des Persoanalamtes, die mir mitteilte, dass ich nur einen befristeten Vertrag, wie allen anderen Azubis, für ein halbes Jahr bekommen könne. Grund hierfür ist, dass es angeblich keine freien Stellen zur Verfügung gibt, außerdem würden Wirtschaftskrise und die allgemein schlechte finanzielle Lage von Bund, Ländern und Kommunen eine Rolle spielen.Sie teilte mir mit, dass die Stadt (mein AG) Klage gegen meinen Antrag beim Verwaltungsgericht einlegen wird. Anschließend erhielt ich von ihr ein Schreiben, mit der Mitteilung, mich für 6 Monate übernehmen zu wollen.

Nun ist mir eben eingefallen, dass ich den Übernahmeantrag am 31.03. zu früh abgesandt habe. ("Verlangen die in Absatz 1 genannten Auszubildenden innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses schriftlich vom Arbeitgeber...") - mein Ausbildungsverhältnis endet offiziell erst am 31.08.2009 - also ist ein rechtsgültiger Antrag erst frühestens am 30.05.2009 möglich. - Ich werde also einen erneuten Antrag kurz vor meiner mündlichen Prüfung stellen.

Wenn sich also die Stadt beim Gericht auf den versehentlich zu früh gestellten Antrag bezieht, was sehr wahrscheinlich ist, denn wie gesagt, das wurde mir heute so mitgeteilt, liegt meines Erachtens ein Formfehler des AGs vor und die Rechtslage wäre relativ eindeutig, oder?..Ich weiß, ist ne reine Theorie, aber an sich nicht komplett ausgeschlossen, oder?

Meine Fragen:

Was sagt ihr dazu?

Wie lange kann es überhaupt dauern, bis es zu einem Prozess kommt? (ich habe gehört, oft weit mehr als ein Jahr - und bis zum Prozess muss der AG weiterbeschäftigt werden (?)

Sollte ich auf keinen Fall den befristeten Arbeitsvertrag unterschreiben? (auch nicht dem Nachsatz: "unter der Bedingung, dass ich weiterhin auf meinen Antrag auf unbefristete Übernahme nach § 58 NPersVG bestehe"?

Wäre gut, wenn ich hier einige Antworten bekommen könnte...