Hallo, zusammen. Auf der Tagesordnung zu unserer heutigen BR-Sitzung stand auch die Behandlung eines Leistungsbewertungsbogens für neu bzw. befristet eingestellte MitarbeiterInnen. Der Bogen war aber nicht der Einladung beigefügt, so dass ich ihn mir vor der Sitzung nicht zu Gemüte führen konnte. Der BRV wollte in der Sitzung einen Beschluss, dass der BR der Einführung dieses Bewertungsbogens zustimmt - initiiert wurde das übrigens vom BRV. Es hat sich heraus gestellt, dass ein Abteilungsleiter zusammen mit dem BRV den BOgen entwickelt hat. Der Bogen soll bezwecken, neu eingestellte MAs während der Probezeit und befristet Beschäftigte während der Vertragslaufzeit zu beurteilen, damit entschieden werden kann, ob sie weiterbeschäftigt werden können. Da ich nicht Gelegenheit hatte, mich eingehend damit zu beschäftigen, gab ich meine Zustimmung zum Beschluss nicht - der restlichen BR schon... Ich habe kein gutes Gefühl dabei, weiß aber nicht so recht, warum? Worauf ist bei der Einführung eines solchen Systems zu achten? Widerspricht das dem Gleichbehandlungsgrundsatz, vielleicht? Oder gar AGG? Und: ist ein Abteilungsleiter überhaupt berechtigt, beim BR die Einführung zu beantragen? Was meint Ihr?