Erstellt am 14.05.2009 um 21:48 Uhr von Immie
Hallo seesee,
hat doch funktioniert.
Wenn es auf der Einladung stand hättest du die Möglichkeit gehabt, dir den Bogen im Büro anzusehen!?
Du kannst natürlich versuchen einen Beschluss herbeizuführen, das solche Unterlagen nicht erst als Tischvorlage auftauchen, sondern der Einladung beigefügt werden.
Oder aber erst mit einer Woche Verzögerung beschlossen werden.
Hätte ja auch noch gereicht, nur so lange das deine Kollegen nicht genau so sehen...
Erstellt am 16.05.2009 um 21:36 Uhr von Kölner
@seesee
Also fragen wir uns:
Hat ein BR(V) ein Initiativrecht zur Einführung einer Leistungsbewertung/-kontrolle nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 und 6 BetrVG? Ich fange dann jetzt mal an, dazu Überlegungen anzustellen... :-((
Wie wäre es, in der nächsten Sitzung dem AG eine entsprechende BV zu diesem Thema vorzuschlagen? Und den BRV diesbezüglich beim AG 'vorzuführen'?
Erstellt am 20.05.2009 um 13:16 Uhr von brschimmelt
Hallo seesee,
ich habe das gefühl, dass der BRV da nur seine Arbeit gemacht hat, denn er hat erklärungen des AG entgegen zu nehmen u...... Da jetzt nach zu weisen das er etwa über reagiert hat, oder sich zu weit aus dem Fenster gelehnt hat ist doch eure aufgabe. Weiter bin ich auch der meinung das du den Fragebogen vorher im Büro hätest durch schauen können. Ich wäre nicht mal dafür diese an die Einladung zu häften denn wenn dies vor dem Beschluss in der Belegschaft rum geht ist nicht gut. Dies kann man aber nicht verallgemeinern den manchmal ist es schon gut vor her mit der Belegschaft zu reden und dann zu beschliessen. Ich bin ebenfals der Meinung eine BV dazu abzuschliessen. Denn was wäre wenn...........