Hallo duAffentier ,
hast du dir schon mal das Arbeitzeitgesetz durch gelesen ???
Was ihr da macht ist unzulässig,wer hat euch das alles erzählt ???
Aber Bitte Dringen und Zwingend das (ArbZG) lesen .
Arbeitszeitschutz
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) definiert Höchstarbeitszeiten, die nicht überschritten werden dürfen, und es legt ein Mindestmaß an Ruhenspausen und Ruhenszeiten fest.
§ 5 Arbeitszeitgesetz bestimmt beispielsweise, dass Arbeitnehmer nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhenszeit von mindestens elf Stunden haben. Bei bestimmten Einrichtungen, zum Beispiel Krankenhäusern und Gaststätten, darf die Ruhenszeit um bis zu eine Stunde, also auf 10 Stunden, verkürzt werden. Hiervon sind Abweichungen möglich, beispielsweise durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen.
Verstöße gegen den gesetzlichen Arbeitszeitschutz können als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat geahndet werden. Das Gesetzt sieht hierbei für den Arbeitgeber Geldbußen bis zu 15.000 EUR vor und bei Gefährdung der Gesundheit des Arbeitnehmers auch Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr (§ 23 ArbZG).
Aufsichtsbehörden sind die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter, bzw. die Ämter für Arbeitsschutz. Die Aufsichtsbehörden können die erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung des Arbeitszeitschutzes anordnen. Dabei stehen Ihnen polizeiliche Befugnisse zu, auch Zwangsgeld ist möglich.
Wie können sich Arbeitnehmer wehren? Muß ich um meinen Job fürchten?
Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, eine Anweisungen seines Arbeitgebers auszuführen, wenn dadurch das Gesetz verletzt wird. Er kann eine gesetzwidrige Arbeitsanweisung ablehnen. Allerdings trägt der Arbeitnehmer dann das Risiko, dass ein unverständiger Arbeitgeber mit einer Kündigung reagiert und der Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess die Rechtswidrigkeit der Kündigung beweisen muss. Manche Arbeitgeber neigen auch dazu, rüdere Methoden anzuwenden und Arbeitnehmer, die sich "querstellen", langfristig auf das Abstellgleis zu stellen oder rechtswidrig zu mobben.
Deshalb sollte diplomatisch vorgegangen werden. Zunächst sollte der Arbeitgeber erstmal darauf aufmerksam gemacht werden, wenn gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen wird. Dies erfolgt möglichst so, dass man den Hinweis später nachweisen kann, also schriftlich, per e-Mail oder unter Anwesenheit von Zeugen (Protokollnotiz anlegen: Wer hat wem, was, wann gesagt). Dann kann sich der böswillige Arbeitgeber später nicht mehr rausreden, er hätte davon nichts gewusst. Der gutwillige Arbeitgeber sollte jetzt gehalten sein, Maßnahmen zu ergreifen, um künftige Arbeitszeitverstöße zu vermeiden.
Führt die Meldung nicht zum Erfolg, sollte eine nächste Eskalationsstufe eingeleitet werden. Für Arbeitnehmer empfiehlt es sich die Rücksprache mit dem Betriebsrat oder Vertrauenspersonen im Unternehmen zu halten. Wenn auch das nichts hilft, sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Der Anwalt kann helfen, einen Weg aus der Zwickmühle zwischen Arbeitgeberdruck und gesundheitsgefährdenden Arbeitszeiten zu finden. Arbeitnehmer können so auch Feststellungsklage erheben, um gerichtlich die Unzulässigkeit der Arbeitszeiten feststellen zu lassen.
Der Arbeitnehmer kann sich zur Not, auch an die Aufsichtsbehörde wenden, wenn sich der Arbeitgeber völlig uneinsichtig zeigt. Dies stellt bei schwerwiegenden Verfehlungen meines Erachtens keinen Verstoß gegen die arbeitsvertragliche Treuepflicht dar (Loyalitätspflicht aus dem Arbeitsverhältnis). Aber das Anschwärzen des Arbeitgebers im bestehenden Arbeitsverhältnis ist nicht ohne Risiko, beispielsweise bei Steuerstraftaten ist umstritten, ob der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber anschwärzen darf ohne seine arbeitsvertragliche Treuepflicht zu verletzen (Stichwort: Whistleblowing). Im Zweifel vorher einen Anwalt um Rat fragen. Das Arbeitszeitgesetz schützt den Arbeitnehmer. Aber auch der Arbeitnehmer ist gehalten, gerade bei Berufskraftfahrern, sich an vorgeschriebene Ruhenszeiten im Straßenverkehr zu halten. Sonst gefährdet er nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer und macht sich damit ggf. strafbar.
Bei lebensgefährdenden Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz oder anderen Schutzgesetzen sollte indes keine Zeit verloren werden. Hier gilt es, Leben und Gesundheit zu bewahren und rechtswidrige Anweisungen zu verweigern!
Der aktuelle Fall ist sicher kein Einzelfall für arbeitgeberseitig angeordnete, geförderte oder geduldete Gesetzesverstöße. Das zeigte kürzlich auch der Skandal um die verfälschten Verfalldaten von Fleisch (Frischfleisch-Skandal). Auch bei den Arbeitszeiten im Krankenhaus- und Pflegebereich darf man seine Zweifel haben.
Die Aufsichtsbehörden sollten hier strenger und häufiger kontrollieren. Arbeitgeber sollten dem Preiswettbewerb nicht mit illegalen Methoden begegnen und Arbeitnehmer sollten sich frühzeitig helfen lassen.
Und Tschüß .... ;-)