Erstellt am 14.05.2009 um 15:59 Uhr von Troisdorfer
Hallo Outworker,
als wenn da dein Name drauf steht mit
der Adresse deiner Firma und der Kennzeichnung
Betriebsrat,so kann sicherlich jemand die Post öffnen,da sie ja an
dich als Betriebsrat und nicht als Privat Person gerichtet ist .
Warum sollte dein Betriebsratkolegen nicht die BR Post öffnen ?
Wenn du nicht möchtest da jemand deine Post öffnet ist es
Ratsam sie dir nachhause kommen zu lassen .
Aber das Post und Briefgeheimins wurde nicht gebrochen .
Mfg Troisdorfer
Erstellt am 14.05.2009 um 16:05 Uhr von Outworker
Hallo Troisdorf , das ist ja genauso als wenn mein Nachbar meine Post aufmacht weil ja die selbe Str.draufsteht.
Was ist wenn ich vertrauliche Post von Kollegen bekomme die nur ich lesen soll. Es kann doch nicht sein das die Post dann von irgend jemand im BR geöffnet wird. Meinst es Reicht wenn da Persönlich draufsteht ?
Nette Grüße Outworker
Erstellt am 14.05.2009 um 16:12 Uhr von ridgeback
@Outworker,
wenn die Anschrift lautet:
Name
Betriebsrat
Firma
Str.
Ort
dann wäre die Post an Dich persönlich.
So wie in eurem Fall, leider nicht.
Erstellt am 14.05.2009 um 16:49 Uhr von Troisdorfer
@ridgeback
So sehe ich es auch .
Der Betriebsrat einer Firma bekommt Post(Seminarunterlagen),
da ein bestimmtes Mitglied des Betriebsrates diese bestellt hat .
Es ist Betriebsrat Post .
Darfst du dir Post unter deinen Namen in die Firma zukommen lassen ?
Wenn Ja ist es das Beste das du dein Amt(Betriebsrat) nicht an gibst .
MFG Troisdorfer
Erstellt am 14.05.2009 um 18:15 Uhr von niemand
Bei uns wird auch alle Post von den Sekretärinnen geöffnet. Da ich aber auch SBV bin bekomme ich viel Post die nun wirklich vertraulich ist. Diese Post trägt dann aber einen Verweis vertraulich oder persönlich. Diese Post wird dann auch nicht geöffnet. Des weiteren habe ich das Sekretariat angewiesen Post von Behörden ungeöffnet an mich weiter zu geben.
Was macht es aber für einen Sinn Schulungsunterlagen oder Werbung ungeöffnet zu bekommen. Da ist unsere Sekretärin sogar gebeten, dass sie bestimmten Mist gleich aussortiert und entsorgt.
Erstellt am 14.05.2009 um 18:39 Uhr von Immie
Die Post muss mit persönlich und/oder vertraulich gekennzeichnet sein...
ansonsten kann sie von allen BRM geöffnet werden.
Erstellt am 14.05.2009 um 18:53 Uhr von ridgeback
@Immie,
muß Dir widersprechen, wenn der Name zuerst steht, ist dies persönlich und darf von keinem anderen geöffnet werden.
Erstellt am 14.05.2009 um 19:04 Uhr von Immie
Nein.
Landesarbeitsgericht Hamm hat mit Urteil vom 19.02.2003 (Az. 14 Sa 1972/02)
Aus dem oben zitierten Urteil ergibt sich, dass dann, wenn eine eingehende Postsendung als Empfänger sowohl die empfangende Stelle als auch eine bestimmte Mitarbeiterin oder einen bestimmten Mitarbeiter ausweist, auf der empfangenden Stelle auf besondere Vertraulichkeitsvermerke zu achten ist. Fehlen solche, darf die Post geöffnet werden.
Ist der Brief aber als vertraulich oder persönlich gekennzeichnet, wäre eine Öffnung der Post ein Verstoß gegen das Briefgeheimnis mit der Folge, dass sogar strafrechtliche Maßnahmen (§ 202 StGB) möglich sind.
Erstellt am 14.05.2009 um 19:23 Uhr von ridgeback
Liebe Immi,
***Es sei denn, das betreffende Poststück enthält ausdrücklich eine "persönliche Adressierung" oder aus den sonstigen Umständen ist ersichtlich, dass der namentlich genannte Adressat privat oder persönlich gemeint ist. Dies kann durch den Zusatzvermerk „persönlich" oder „vertraulich" geschehen.***
Wenn mein Name zuerstgenannt, ist dies doch an mich persönlich gerichtet.:-))
Hast gewonnen.;-)))
Hab mich anderweitig überzeugen lassen.
Erstellt am 14.05.2009 um 19:29 Uhr von Immie
Liebster ridgeback,
nein, die Reihenfolge ist völlig schnuppe:-)
Erstellt am 14.05.2009 um 20:22 Uhr von outworker
Danke euch allen für die Infos. ICh glaube es ist aber völlig schnuppe was in welcher reihenfolge draufsteht. Es wird grundsetzlich alles geöffnet.
Weil 1. Der Name Sekundär ist
2. ICh einer Minderheitsfraktion innerhalb des BR angehöre
3.das immer weiter gemacht wird obwohl es schon gespräche und absprachen gab
4. Bezüglich wenn Persönlich oder Vertraulich auf dem Umschlag steht.
Ich denke ich werde mir das Urteil aus dem AG Hamm/92 besorgen und mal den sachverhalt lesen.Ich denke es bleibt mir nichts anderes Übrig als das von einem RA klären zu lassen.
Nette Grüße Outworker
Erstellt am 14.05.2009 um 21:39 Uhr von Immie
Eingangspost, die neben der Adresse des Arbeitgebers auch den Namen des Arbeitnehmers, aber nicht den Vermerk „persönlich“ oder „vertraulich“ aufweist, darf ohne Verletzung des Briefgeheimnisses und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von der beim Arbeitgeber zuständigen Poststelle geöffnet werden.
Das hat das Landesarbeitsgericht Hamm1 entschieden und damit den Antrag einer Arbeitnehmerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgewiesen.
Nach Auffassung des Gerichts lag keine Verletzung des Briefgeheimnisses vor, weil die fraglichen Briefe weder als Privatpost gekennzeichnet waren noch aus dem Absender oder durch spezielle Vermerke ersichtlich war, dass der Arbeitgeber als Mitadressat, vertreten durch die hierfür bevollmächtigten Mitarbeiter, keine Kenntnis vom Inhalt dieser Briefe haben sollte.
Ich kann nicht erkennen was du da noch prüfen lassen willst.
Erstellt am 14.05.2009 um 23:04 Uhr von Outworker
@mmie,
danke für die Info immie. Genau das ist ja der Punkt. Auf den Brifumschlägen steht Persönlich laut absender. Den Briefumschlag bekomme ich nicht , nur den Innhalt in einen anderen Briefumschlag gesteckt. Also nicht nur ich , auch ein weiterer Kollege meiner Gruppe. Wenn ich dann die Begründung vom LAG Hamm 1 lese ist doch der Tatbestand erfüllt.Das werde ich prüfen lassen. Oder hast du einen anderen Vorschlag ?
Nette Grüße Outworker
Erstellt am 15.05.2009 um 19:30 Uhr von Immie
@Outworker
Schick dir doch mal selber Post in die Firma...
Schreib auf den Umschlag mit grossen Buchstaben ...persönlich/vertraulich...
und schau was passiert:-)
Erstellt am 15.05.2009 um 19:47 Uhr von Outworker
@immi , danke für den Tip