Während einer laufenden BR-Sitzung erklärt ein anwesendes Mitglied des BR, dass er nicht an einer Abstimmung über einen TOP teilnehmen wird. Dies ohne Angabe von Gründen, eine irgenwie gelagerte persönliche Betroffenheit liegt offensichtlich nicht vor. Ich bin der Meinung, dass dies nicht zulässig ist, da die Möglichkeit "ja", "nein" und "Enthaltung" besteht. Ferner bin ich der Auffassung, dass hier der Bereich des §23BetrVG tangiert wird, wonach faktisch eine Verpflichtung zur Teilnahme an Abstimmungen besteht. Falls ich mit meiner Rechtsauffassung nicht völlig schief liege: wie kann ich auf ein solches Verhalten reagieren?