Erstellt am 05.05.2009 um 20:39 Uhr von DonJohnson
Nö, da der BETRIEBSRAT zu jeder Kündigung angehört werden muß, ist das ja wohl ein TOP, somit sind zur einladung zur Sitzung oder zur Mitteilung der TOP´s alle zur verfügbaren Infos den BRM schon da mitzuteilen, damit sie sich vorbereiten können!
Erstellt am 05.05.2009 um 20:51 Uhr von MonaLisa
@DJ,
wobei ich nach wie vor der Meinung bin, dass es riskant ist, die Namen der Kollegen auf der Einladung (TOP) zu vermerken...
Riskant aus dem Grund, da die schriftliche Einladung zur Sitzung mit den TOP's doch mal unbeaufsichtigt am Arbeitsplatz liegt und von Kollegen gelesen wird, die diese Namen (meine Meinung!) nicht unbedingt lesen sollten....
Das gleiche Problem ist, wenn die Info, dass eine Sitzung stattfindet am "schwarzen Brett" ausgehängt wird. Mit oder ohne TOP's? Mit oder ohne Namen der Kollegen, die gekündigt werden sollen?
Ist zumindest bei uns immer wieder Grund für hitzige Diskussionen!
Erstellt am 05.05.2009 um 20:56 Uhr von DonJohnson
Oh, aber ich bitte dich alte Frau die im Louvre hängt - das ist wohlkein Argument, oder? Dann kann doch der BR oder eines seiner Mitglieder versehentlich mal die Sitzungsniederschrift am Arbeitsplatz liegen lassen. Nee, bitte, ich bin zwar neu, aber nciht doof. Im übrigen ist das Gesetz hier eindeutig! Wie bitte schön, kann ich mich im Vorfeld auf eine ordentliche Kündigung vorbereiten wenn cih nciht weiß, worum es geht? Nee, auch wenn du ein süßes lächeln hast, damit kommst du nciht durch;-)))
Nachtrag:
Habt ihr keine regelmäßigen Sitzungen? Seit wann werden TOPs an das schwarze Brett gehägt? Gehören solche nciht auch zur nicht Öffentlichkeit einer Sitzung? Muß jeder AN wissen was auf der TO steht? Nun, Fragen über Fragen.... ;-)))
Erstellt am 05.05.2009 um 21:47 Uhr von MonaLisa
@DJ,
mein Lächeln ist süss? Ich dachte immer, es ist geheimnisvoll........
Die alte Frau hat eine richtig schöne Antwort für dich geschrieben und die wurde nicht angenommen...
Mal sehen, ob ich sie nochmal zusammen bekomme....
Thema Sitzungsniederschriften.
Seit den letzten Wahlen werden bei uns keine Protokolle mehr kopiert und an die BRM's ausgegeben. Aber sie können jederzeit im BR-Büro eingesehen werden.
Den Namen desjenigen, der gekündigt werden soll, erfahre ich sofort, wenn ich nach Erhalt der Einladung mit den TOP's im BR - Büro anrufe.
Im übrigen wird bei uns in dem Moment, in dem die BRM's die Einladung zur Sitzung bekommen, diese Info auch im "schwarzen Brett" ausgehängt. Sogar mit den dazugehörenden TOP's, aber ohne Namen.
Und nun setz dich, nicht dass es dich aus den Schuhen haut..... auch die Ergebnisse der Sitzungen werden bei uns veröffentlicht!
Unsere Kollegen sind bestens infomiert.
Erstellt am 06.05.2009 um 10:18 Uhr von anker
Hallo Benny,
Frage:"Kann ein Betriebsratsvorsitzender den übrigen Betriebsräten die Namen bei einer betriebsbedingten Kündigung bis zum letzten Tag der Anhörungsfrist vorenthalten?"
Klare Antwort: Nein!!
Deine Frage impliziert, dass in eurem Gremium große Unsicherheit über die Rechte und Pflichten eines BRV besteht.
Euer Vorsitzender ist verpflichtet eine entsprechende Beschlussfassung herbeizuführen, hierzu gehört auch, dass neben der ordnungsgemäßen Ladung, die Mitglieder des Gremiums umfassend informiert werden. Die Anhöhrungsfrist dient doch gerade dazu, dass sich das Gremium und nicht allein der Vorsitzende über die Umstände der Kündigungen Klarheit verschafft.
Die Frage, ob Einzelheiten, wie z.B. Namen, in der Ladung stehen müssen, ist sicherlich auch von sonstigen Umständen abhängig.
Verschicke ich Ladungen per E-Mail oder im versiegelten Umschlag mit Zustellungsurkunde?
Sind die einzelnen Gremiumsmitglieder am Ort und in der Lage sich kurzfristig im BR-Büro zu informieren und sind sie in verschiedenen Betriebsstätten in allen Himmelsrichtungen verstreut?
Für die Einhaltung der Vertraulichkeit ist jedes Mitglied verantwortlich.
Ein Verstoß hiergegen müsste geahndet werden, ebenso, wie es eine Amtspflichtverletzung darstellt, wenn der BRV gerade bei einem so einschneidenden Vorgang, wie einer Kündigung, etwas zurückhält oder sogar Fristen verstreichen lässt.
Beschäftigt euch in eurem Gremium unbedingt mit dem Thema Rechte und Pflichten des Vorsitzenden (hat er überhaupt Rechte?).
Erstellt am 06.05.2009 um 10:32 Uhr von kriegsrat
@ freunde
also spätestens bei der ladung zur sitzung:
sollte bei der rechtzeitigen ladung unter beifügung der tagesordnung ein tagesordnungspunkt nicht "hinreichend bestimmt" formuliert sein, kann auch kein wirksamer beschluß gefasst werden
was bei beschlüssen zu lehrgängen (wer soll gehen, wohin soll er gehen, wann soll er gehen etc.) gilt, gilt erst recht bei beabsichtigten beschlüssen zu kündigungen
@ mona lisa
ich bin jetzt schon etwas erschüttert über eure "gepflogenheiten".....
@ benny
warum macht euer BRV das ?
seid ihr vielleicht solche "tratschtanten", die sofort alles weitertragen ?
Erstellt am 06.05.2009 um 16:29 Uhr von rolfo
@ Kriegsrat
genau so ist es.
Vermute auch dass es dort im BR Tratschtanten gibt. Die gibt es wohl überall. Zum Schutz für den zu kündigenden Kollegen könnte ich in diesem Fall der BRV verstehen.
Hatten wir alles schon
Erstellt am 06.05.2009 um 16:45 Uhr von DonJohnson
@ML
Nun, wie dein Lächeln auch immer gedeutet wird - die Zeitschrift MAD malte dir unlängst eine "Tüte" zwischen die Finger ;-)))
*..... auch die Ergebnisse der Sitzungen werden bei uns veröffentlicht!*
Nun, die Kollegen teilhaben lassen ist ja schön und gut, aber denkst du nicht, dass ihr hiermit gegen § 30 BetrVG verstoßt? Wenn ihr das so handhabt, sind doch die Sitzungen schon fast öffentlich. Außerdem könnte das je nach Thema auch unklug sein, zu fürh die Infos an die MA weiterzugeben...
Aber das ist lediglich meine Meinung...
Erstellt am 06.05.2009 um 18:55 Uhr von kriegsrat
@ mona lisa
...und nicht vergessen, dem AG auch eine tagesordnung der sitzung schicken,
dann muß er sich den aushang nicht abfotografieren ;-))
...und falls er fragen zu den einzelnen punkten hat, warum nicht auch gleich das protokoll beilegen...;-))
dj : ich darf dich zitieren TSE TSE TSE
Erstellt am 06.05.2009 um 19:10 Uhr von DonJohnson
@all
In der Tat hörte ich von sehr guten, netten AG´s. Diese wollten sich keine Berater leisten sondern schickten ihre BRM auf Schulungen für BRM (konnten sie sich selbst aussuchen bei welchen Anbieter usw.). Frei nach dem Motto: Wenn mein BR gut geschult ist, macht der schon nichts falsch - ich vertraue meinem BR. Die mußten schon fast alle Grundlagenseminare innerhalb kürzester Zeit besuchen.
Dieses ist durchaus kein Märchen (obwohl es sich vielleicht so anhört)! In einem solchen Betrieb, mit einem solchen AG, hat Mona Lisa´s Vorgehensweise durch aus etwas für sich. Tranzparenz und vertrauensvolle Zusammenarbeit sind hier kein Problem mehr. Der BR ist BR und kein Geheimrat.
In einem solchen Betrieb, wäre ich auch gerne tätig - egal ob als "normaler AN" oder BRM!
Erstellt am 06.05.2009 um 19:35 Uhr von MonaLisa
@kriegsrat,
ne ne, den vergessen wir nicht! Aber fotografieren braucht er den Aushang nicht, denn ich denke mir, dass er schon weiss, welche Anträge er in die BR - Sitzung zur Genehmigung gibt... !!
Aber unsere Kollegen wissen es nicht.
Unsere Kollegen sollen auch wissen, dass z. B. 2 BR's zu einem Seminar gehen und dass dafür ein Beschluss gefasst werden muss.
Für alles andere gibt es im Aushang die Rubrik "Verschiedenes...." :-))
Erstellt am 06.05.2009 um 20:04 Uhr von DonJohnson
@Frau mit dem seltsamen Lächeln
Ja ok, manche Dinge sollten ruhig veröffentlicht werden - aber gleich die TO? Da sind doch auch Sachen bei, an denen ihr gerade arbeitet, ohne dass es der AG schon weiß...
Ich bleibe bei meiner Meinung. Vieles veröffentlichen ja - TO´s nein.
Erstellt am 06.05.2009 um 20:25 Uhr von MonaLisa
@DJ,
mit einer "Tüte" zwischen den Fingern könnte mein Lächeln schon sehr seltsam werden, wie wahr! :-)
Was glaubst du, was man unter "Verschiedenes" (wohlbemerkt im Aushang! Nicht bei den TOP's für die BR's!) alles reinpacken kann....
Erstellt am 06.05.2009 um 20:34 Uhr von DonJohnson
@ "Tüten Mona"
Nun, da ist meine Fantasie durchaus weitreichend ;-)))
Das ist ja auch alles soweit ok, nur wie gesagt, die TO veröffentlichen und auch die Abstimmungsergebnisse... Ich weiß nciht...
Erstellt am 06.05.2009 um 20:48 Uhr von MonaLisa
@DJ,
hab ich ein Wort von Abstimmungsergebnissen geschrieben.... Es genügt der Hinweis: zugestimmt oder abgelehnt, oder?
Ohne Quatsch, mit dieser Regelung - Informationen, wann eine Sitzung stattfindet mit den (abgespeckten) TOP's, die dann behandelt werden, sind unsere Kollegen sehr zufrieden. Wenn einer unserer Freigestellten nach der Sitzung das Sitzungsergebnis aushängt, kann er auf Wunsch weitere Info's an die Kollegen geben. Unsere Sitzungen sollen nicht geheim sein und sind es auch nicht. Die Kollegen haben uns gewählt damit wir ihre Interessen vertreten und sie haben das Recht, möglichst zeitnah zu erfahren, was ansteht. Sie wissen auch, dass es Themen gibt, die einfach noch nicht spruchreif sind und akzeptieren das (meistens!) auch.
Selbstverständlich gibt es trotzdem den Tätigkeitsbericht in den Betriebsversammlungen.
Was unser AG zu unseren Aushängen denkt oder nicht, ist uns so ziemlich schnurzegal!
Erstellt am 06.05.2009 um 20:56 Uhr von DonJohnson
Mona
So geheimnissvoll dein Lächeln, genau so gehst du mit den Infos zu euren Sitzungen um. Du gibst immer einen kleienn weiteren Teil preis. Ja ich gestehe, dass ich aus deinem ersten Beitrag dachte du meinst das Abstimmungsergebnis - also in kpl Form.
Sag mal (um mir ein Bild davon machen zu können), könntest du mir mal so einen Aushang per Email zukommen lassen?
Würde mich wirklich interessieren. Wie ich hier schon mal schrieb, denke auch ich, dass wir mehr Öffentlichkeitsarbeit machen könnten. Eine Umsetzung wie ihr es hand habt, kann ich mir nur nciht wirklich vorstellen...