Unsere Firma hat eine Tochter in Frankreich und diese hat wiederum eine Tochter in Deutschland.

Bin ich als SBV auch für diese deutsche "Enkelin" (Tochter der Tochter) zuständig, z.B. wenn sich dort ein schwerbehinderter bewirbt ?

Anmerkung:
Es gibt weder einen Konzern- noch einen Gesamtbetriebsrat. Bisher hat sich der Betriebsrat der Muttergesellschaft noch gar nicht um die Töchter gekümmert.