Erstellt am 04.05.2009 um 16:08 Uhr von DonJohnson
Grundsätzlich erstmal § 23 Abs 3 - um was für eine BV handelt es sich denn? Vielleicht kann man da noch was anderes konstruieren...
Erstellt am 04.05.2009 um 16:09 Uhr von carrie
@barfly
Eure Möglichkeiten sind im § 23 Abs. 3 BetrVG aufgeführt.
Erstellt am 04.05.2009 um 20:00 Uhr von DerAlteHeini
barfly
Seinen Anspruch aus dieser BV müsste der Betroffene selber geltend machen,
wenn nötig auch mit Hilfe des ArbG.
Erstellt am 04.05.2009 um 20:08 Uhr von DonJohnson
Na, was ich ja echt mag, sind Veränderungen einer Mitteilung!!! So wie hier. Hier stand eindeutig nur der erste Satz in der Frage!!!
Eigentlich sollte ich nciht antworten - aber ich habe ne Gegenfrage: Was steht hierzu in der BV? Wie ist der Ausgleichszeitraum usw! Mehr Infos wären hilfreich!
Du fragst wie der BR handeln soll: Wegen deines netten Verhaltens hier sage ich: VERNÜNFTIGE BV´S ABSCHLIESSEN!!! Dann gäbe es dieses Problem nciht, da es geregelt wäre!!!
Nachtrag:
Tja, was soll ich jetzt noch sagen.... ich fühle mich veräppelt,bleibe aber bei meiner anfänglichen Meinung - hoffentlich änderst du nciht nochmals ohne dass es nachvollziehbar ist....
Sachen gibt es.... tse tse tse