Ist ein AN "verpflichtet", sich vor seiner Rückkehr in den Dienst (am 01.06.09) beim AG zu melden und seine Einsatzfähigkeit (Kraftfahrer) mit zu teilen.
Dazu gesagt: AN ist seit 5 Jahren in Elternzeit und ohne Führerschein! AG ist bis heute unwissend, ob er seine Einsatzfähigkeit als Kraftfahrer durch "MPU" wieder hergestellen konnte!
AG muß konkret und langfristig Touren und Entlassung des bisherigen Fahrers planen!

Fröhliches Arbeiten wünscht Brija