Erstellt am 04.05.2009 um 09:57 Uhr von kriegsrat
die frage mit MPU und führerschein hattest du doch schon mal eingestellt ?
deinem kollegen wäre zu empfehlen, in seinem fall von sich aus das gespräch mit dem AG zu suchen, evtl. mit begleitung eines BR, um nach möglichkeiten zu suchen, die angelegenheit zur regeln, falls noch kein führerschein vorliegen sollte...
wenn im AV oder TV nichts geregelt ist, kann eine verpflichtung zur "meldung" so ohne weiteres aus den gesetzen nicht abgeleitet werden
allerdings sollte allein der umstand, daß man 5 jahre weg war, schon reichen, mal vor beginn der arbeitsaufnahme das gespräch zu suchen
und entlassung des bisherigen fahrers? wenn der einen befristeten arbeitsvertrag hat, gilt dieser bis zum ende der befristung, außer eine vorzeitige kündigung wäre vereinbart,
und wenn dein kollege keinen führerschein hat.......