Erstellt am 01.05.2009 um 21:26 Uhr von tiktak
Hallo,
das geht nicht so einfach,
aber wenn Sicherheitsbeauftragte wieder kommt sollt ihr Notice machen die er unterschreiben soll.
Dann ist es schriftlich und "Lügenbaron" kann es nicht mehr zurück nehmen.
Viel Glück
tik-tak
Erstellt am 02.05.2009 um 08:56 Uhr von kriegsrat
@ marcohb
dem betriebsrat steht ein initativrecht bei der abberufung von beauftragten für die arbeitssicherheit zu, er kann dadurch erreichen, daß sie von ihrer funktion entbunden werden, wenn sie ihre aufgaben mangelhaft erfüllen oder sonstige umstände vorliegen, die einer vertrauensvollen zusammenarbeit mit dem br entgegenstehen (kommentar zum § 9)
Die Bestellung und Abberufung eines Arbeitnehmers zur Fachkraft für
Arbeitssicherheit ist gem. § 9 Abs. 3 Satz 1 ASiG von der Zustimmung des
Betriebsrates abhängig.
Erstellt am 02.05.2009 um 11:35 Uhr von waschbär
@marcohb,
macht ihm klar, das ihr ihn nicht weiter stüzen könnt. Er muss schon Farbe bekennen.... ansonsten, macht die aussage Entwerde Schriftlich! oder gar nicht.! Dann müsst ihr zwar selber los laufen und mängel festellen , was dem AG dann da zu bewegen wird dem AS B Abzu stellen.....
Da müsst ihr nicht mal in einen Persönlichen Konflikt gehen, der Ag handelt dann von sich aus .-)
@kriegsrat,
der BR alleine kann ihn nicht abberufen.... Warum auch ? Der AG ist doch zufrieden und die mängel denkt sich der BR ja nur aus.... Beweise zählen :-)
Erstellt am 04.05.2009 um 07:01 Uhr von mainpower
@all,
ist hier von einemm Sicherheitsbeauftragtem oder von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit die Rede?