Hallo,
ich hätte eine sehr wichtige und eilige Frage zum Thema falsche Lohnabrechnung/unberechtigter Lohnabzug:
Während der Kurzarbeit ist einigen MA für die Kurzarbeitszeit auch das Weihnachts- und Urlaubsgeld gekürzt worden. Unserer Kenntnis nach, können diese Beträge nur von jedem einzelnen MA "eingefordert" bzw. "eingeklagt" werden. Könnt Ihr mir sagen welche Schritte der MA hier vornehmen muss? Reicht es, dies dem Lohnbüro mitzuteilen (mündlich/schriftlich), oder muss ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, da nur dieser Klage einreichen kann? Ab wann beginnt eine Frist zu laufen und wie weit kann rückwirkend nachgefordert werden?
Vielen Dank und Gruß
BR