Liebe Kollegen/innen,

habe eine Frage zum Urlaub. Folgendes hat sich zugetragen: In der Vergangenheit (mehrere Jahre) konnten wir unseren Urlaub aus dem Vorjahr immer bis 30. April des Folgejahres nehmen.
Gestern erhielten alle Mitarbeiter eine Mitteilung, das der Urlaub ab sofort bis Ende des lfd. Jahres zu nehmen sei. Meines Wissens ist normal, den Urlaub bis Ende März zu nehmen. Im Manteltarif des LGAD Bayern steht allerdings, das Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. Meine Frage nun, handelt es sich um eine betriebliche Übung, bzw. Gewohnheitsrecht und hat nicht der BR vorher mal informiert zu werden.

Die Ankündigung kam aus heiterem Himmel. Über eure Antworten würde ich mich freuen.

viele Grüße

Träne