Erstellt am 28.04.2009 um 11:32 Uhr von mainpower
@Sssylvie
NEIN !!!!
oder seti Ihr alles Raucher im Betriebsrat?
Auch hier geht der Nichtraucherschutz vor!
Erstellt am 28.04.2009 um 11:37 Uhr von kriegsrat
hausrecht ist hier wohl die falsche begründung des AG...
bezieht er sich auf die gesundheit, arbeitsstättenverordnung,recht auf rauchfreie arbeitsplätze, beschwerden von nichtrauchern etc...
bleibt die angelegenheit dennoch mitbestimmungspflichtig gem. § 87 BetrVG als frage der ordnung im betrieb
und ob ihr euch euer br-büro zuqualmen lassen wollt, ich weiß nicht.....
Erstellt am 28.04.2009 um 11:39 Uhr von ridgeback
@Sssylvie,
.....und ausserdem, ist das BR-Büro kein öffentlicher Raum, wo jeder ein-, und ausgehen kann wann er will.
Erstellt am 28.04.2009 um 11:39 Uhr von Edelweis
Der BR ist auf jeden Fall in der Mitbestimmung beim Rauchverbot. Ist dazu eine Vereinbarung oder BV abgeschlossen worden, die auch die eventuellen Möglichkeiten für die Raucher enthält? Wenn nicht, könnt ihr als Betriebsrat eine Regelung verlangen. Da wir uns auch gerade mit dem Rauchverbot in Büros beschäftigen, würde mich eine solche BV interessieren.
Erstellt am 28.04.2009 um 11:49 Uhr von Sssylvie
Die einzigen Raucher die wir im Bürobereich noch haben, sind die BR Mitglieder und ein Kollege im Verkauf.
Der AG bezieht sich auf das Nichtraucherschutzgesetz, ob wirklich beschwerden eingegangen sind wissen wir nicht, fakt ist, der Inhaber ist militanter Nichtraucher.
Er bietet den Rauchern eine jeweils 10 min. Pause vormittag und Nachmittags innerhalb der Arbeitszeit an, es muss nicht ausgestempelt werden - nur eben die Räumlichkeiten verlassen werden und draußen vor der Tür geraucht werden.
Die Mitbestimmung des BR beschränkt sich, meines Wissens, darauf das eine regelung gefunden wird (die er ja anbietet durch Stellung der 2 Pausen) nicht auf das grundsätzliche Recht hierfür einen trockenen Raum zur Verfügung gestellt zu bekommen, oder ?
Er argumentiert hier, das kein Raum frei stände und somit die Raucher sich nach draußen bewegen sollen....
Erstellt am 28.04.2009 um 12:02 Uhr von kriegsrat
welcher passus welches länderspezifischen nichtraucherschutzgesetzes würde denn auf euren betrieb anwendung finden ?
die mitbestimmung erstreckt sich auf den umstand, ob oder ob nicht im betrieb geraucht werden darf (frage der ordnung im betrieb)
aber ich finde die beabsichtigte regelung gar nicht so schlecht, wenn man als raucher (bin selber einer) erkennt, daß einem dadurch eigentlich "geholfen" wird, weniger zu rauchen (und geld zu sparen, und gesünder zu leben, und besser zu riechen und und und und )
Erstellt am 28.04.2009 um 12:08 Uhr von Sssylvie
@ kriegsrat
Genau dieses verstehe ich nicht - auf der einen Seite hat der BR ein Mitbestimmungsrecht, auf der anderen Seite sagt aber der gesetzgeber das der Inhaber sehr wohl Hausrecht ausüben darf und generell das rauchen in, und sogar auf seinem gesamten Gelände verbieten darf...
Wie lässt sich das miteinander vereinbaren ?
Im Grunde finde ich die Regelung auch nicht schlecht, es geht hier fast schon wieder nur ums Prinzip.....
Erstellt am 28.04.2009 um 12:19 Uhr von kriegsrat
natürlich darf der AG sein "hausrecht" wahrnehmen, nur wenn es einen betriebsrat gibt, ist er bei fragen der ordnung im betrieb (die vielleicht auch das hausrecht tangieren) erstmal verpflichtet, die mitbestimmung des betriebsrats zu beachten..
etwas anderes wäre es z.B., wenn der AG aufgrund gesetzlicher bestimmungen (z.B. euer betrieb wäre jetzt ein ort, der durch das nichtraucherschutzgesetz explizit erfasst ist) keine wahl hätte, dann müsste er das so umsetzen, und euer mitbestimmungsrecht wäre ebenfalls dadurch eingeschränkt
sollte der AG bei seinem vorhaben einen entscheidungsspielraum haben, greift die mitbestimmung, wenn nicht, dann nicht
Erstellt am 28.04.2009 um 13:50 Uhr von DeWalt
@ all
Also für das ob des Rauchverbotes ist der Betriebsrat raus, wenn der AG schon durch ein Gesetz oder eine Verordnung dazu verpflichtet ist. Da er nach der ArbStättV den Nichtraucher eine Tabakfreie Raumluft garantieren muss, ist das ob doch schon geregelt. Bei der Ausgestaltung und Durchführung ist der BR weiterhin in der Mitbestimmung.
"Fitting" führt des weiteren ein Urteil des BAG vom 19.01.99 auf und erklärt damit ein Rauchverbot auf dem betrieblichen Freigelände für nicht zulässig.
§ 75 Rn. 165 BetrVG