Erstellt am 28.04.2009 um 11:04 Uhr von Kölner
@Gabimaus
Also hätte die AN sich erst eine AU ab dem nächsten Tag besorgen müssen - und da war sie ja wieder da.
Erstellt am 28.04.2009 um 11:08 Uhr von kriegsrat
BAG vom 04.05.71 und BAG vom 22.02.1973- 5 AZR 461/72
Für eine Erkrankung, die nach Aufnahme des Dienstes eintritt, wird dieser Tag als gearbeitet gezählt und der erste Krankheitstag ist der Tag danach. Eine Krankmeldung braucht also erst ab dem Tag zu gelten, an dem die Arbeit nicht mehr aufgenommen wurde. Die Fristberechnung erfolgt nach § 187 Abs.1 BGB. Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitszeit ein, beginnt die sechs-Wochen-Frist am nächsten Tag zu laufen.
Erstellt am 28.04.2009 um 14:00 Uhr von DeWalt
Also,
§ 5 des EFZG besagt ganz klar, das eine AUB erst bei einer Erkrankung von mehr als drei Kalendertagen vorzulegen ist. Davon unabhängig ist die AU ,nicht mit der AUB verwechseln, unverzüglich mitzuteilen. Da die Unbadingbarkeit in § 12 des EFZG besagt, dass von diesem Gesetz mit Ausnahme des § 4 Abs.4 nicht zuungunsten der AN abgewichen werden darf kann diese Regelung nicht unterschritten werden.
Das bedeutet konkret, das der MA hier keine AUB braucht, weil er nicht länger als drei Kalendertage krank war. Er ist auch nicht verpflichtet einen Arzt aufzusuchen. Das muss man gezwungenermaßen erst dann tun, wenn man länger als drei Kalendertage krank ist.
Erstellt am 28.04.2009 um 14:33 Uhr von paula
DeWalt
schon mal § 5 EFZG genau gelesen?
Erstellt am 28.04.2009 um 14:39 Uhr von DeWalt
Erstellt am 28.04.2009 um 14:57 Uhr von DonJohnson
@DeWalt
Nun, vielleicht solltest du den noch mal ganz lesen - sicher ist sicher. Kölner und kriegsrat haben nämlich absolut Recht...
Erstellt am 28.04.2009 um 14:57 Uhr von waschbär
@Gabimaus,
also ein Arzt wird dir bestimmt keinen Gelbenschein austellen, rückwirkend darf er das nicht. Aber ich lese deine Vereinbarung auch das der AN erst am folge Tag eine Bescheinigung benötig,den Tag wo er auf der Arbeit war benötigt err keine.
@DeWalt,
Paula meinte > § 5 EFZG klein gedruckt. .......Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen............
Erstellt am 28.04.2009 um 15:01 Uhr von DonJohnson
@waschbär.
Nun, und im TV ja geregelt... Aber dennoch hast du ihm die Chance gegeben mal drüber nachzudenken ;-))) Böser Waschbär ;-)))
Erstellt am 28.04.2009 um 15:14 Uhr von DeWalt
Kommando zurück!!!!
Es bezieht sich doch auf die generelle Dauer der Au, nicht auf die reine Vorlage
Erstellt am 28.04.2009 um 15:26 Uhr von Kölner
@DeWalt
Ich hätte die andere Darstellung ruhig stehen gelassen..
Quatsch! Ein klein wenig Arbeitsrecht und Dir wäre geholfen!
Dieses Recht ist dispositiv!
Erstellt am 28.04.2009 um 15:29 Uhr von DeWalt
Kölner,
wie du siehst habe ich meine Antwort geändert!
Erstellt am 28.04.2009 um 16:00 Uhr von Waschbär
@DeWalt,
Tolle Wurst.... Es geht nicht um den Fehler in der Antwort.... es geht hier um einsicht.
@DJ,
Ich bin nicht böse.... Das war Bambi :-)))
Ich bin ein Rauptier , ein Killer der Terminator der Ar(em)-meisen... :-))).
Weist Du wie ein Waschbär in Japan heisst der Schuppen hat?
Erstellt am 28.04.2009 um 16:06 Uhr von DonJohnson
@Waschbär
Du meinst aber jetzt nciht Gozilla, oder? ;-)))
Erstellt am 28.04.2009 um 16:10 Uhr von DeWalt
@ Rauptier
Wenn ich nicht einsichtig wäre, hätte ich dann meine Antwort geändert?
Erstellt am 28.04.2009 um 16:17 Uhr von DonJohnson
@DeWalt
Ist doch alles ok. Keep cool! Es ist doch gut wenn man seine Meinung vertritt und nciht sofort auf jede anders lautende Meinung hört.
@Waschbär
Nun sag bitte bitte nciht dass deine niedlichen Artgenossen in Japan "Gozilla" heißen ;-)))
Erstellt am 28.04.2009 um 16:21 Uhr von waschbär
@DeWalt,
*Nein*, du hast den beitrag verändert und ausgesagt das du deine Antwort änderst.... Das ist keine Einsicht sondern zeugt eher vom "beugen" ..... Ich sehe da schon einen Unterschied,aber ich höre auch die Flöhe Husten und das Gras Wachsen.....
@DJ,
Doch.... Ehrlich. Und das ganze immer nur weil sie in Japan am Meeresrand KEIN anti Schuppen Wasser haben.... Deshalb schwamm "es" auch bis nach Amerika, weis "es" im Lied von Ramstein "Amereika.." raus hörte das es dort hilfe gibt.... Was Schuppen alles auslösen können....
Erstellt am 28.04.2009 um 16:52 Uhr von DeWalt
@ waschbär
Das müssen höllische Ohrenschmerzen sein bei dem ganzen Lärm im Alltag. Zum Thema Einsicht: Wenn ich Einsicht haben will, muss ich dann nicht erst meinen Standpunkt aufgeben und mich der anderen Meinung anschließen. Wer sich, wie du es nennst, nicht beugt kann sich auch keiner anderen Meinung anschließen und ist somit uneinsichtig. Aber ich bevorzuge statt beugen "der Richtigkeit nachgeben".
Dabei darfst du Nachgeben aber nicht als Schwäche sehen. Es ermöglicht dir erst, dein Ziel, wenn auch auf einem anderen Weg, zu erreichen.
Erstellt am 28.04.2009 um 16:57 Uhr von DonJohnson
@DeWalt
Schöne Antwort, aber warum klingt es nach Rechtfertigung? Es ist doch alles klar und du kennst ja den Waschbär, ein Raubtier, welches in Japan als Gozilla rum hüpft nun, es bleibt ein Raubtier!
P.S. Wenn einer den Sinn dieser Worte verstanden hat, soll er ihn mir mitteilen. Ich finde aber, dass es sich gut anhört ;-)))
Erstellt am 28.04.2009 um 17:03 Uhr von waschbär
@DeWalt,
Ist das von Gandi??? Egal ich will ein Kind von dir, sowiel Schmuse- Worte hörte ich selten in dem Forum hier ...
@DJ,
Wieso sollte "DeWalt" mich kennen? Der nick ist doch noch "neue" oder ????
Erstellt am 28.04.2009 um 17:16 Uhr von DeWalt
@ waschbär
Nein ist nicht von Gandi. Würde das Kind denn halb Waschbär oder halb Godzilla sein? Ich finde das wichtig für die Größe des Kinderbettes.
Ja der Nick ist neu, aber nur weil der Anwender gezwungen war ihn zu ändern. (Wegen der neuen Regeln)
Erstellt am 28.04.2009 um 17:27 Uhr von DonJohnson
Ich meinte "kennen" auch nicht persönlicher Natur. Jeder der hier ab und an mal rein sieht kennt dich doch Waschbär (was jetzt nciht negativ gemeint war!
Erstellt am 28.04.2009 um 17:34 Uhr von waschbär
@DeWalt,
Wieso hast Du Schuppen?? ... Dann Wasche ich dir gerne den Kopf, so wie vielen vor dir :-)))) Kinderbett das brauchen W.Bs nicht, weil wir keine Kinderstube haben .... .-))
Wie war den dein Alter??? Regeln.... mhh , hättest mal so schön Pfeifen sollen wie der Lemur in Madagaskar .... Dann wäre "alles Gut".
@DJ,
ach neee ??? Da bin ich aber froh,das ich nur "hier" im WAF Forum bekannt bin.... Was meinst du.. Autogrammkarten sind wohl noch etwas früh... ???
Erstellt am 28.04.2009 um 17:35 Uhr von Gabimaus
@alls.
schön für die vielen Antworten, aber beantwortet hat mir eigentlich keiner meine Frage. Nochmal -
was passiert mit der Zeit des Mitarbeiter
Ist ein AU notwendig oder muss er die Zeit von seinen Überstunden nehmen????
Gruß
Erstellt am 28.04.2009 um 17:43 Uhr von DeWalt
Gabi
der kriegsrat hat deine Frage bereits beantwortet. Der Tag zählt als gearbeitet.
@ waschbär
Nein ich habe keine Schuppen, aber ich weiß ja nicht ob du ein japanischer Waschbär mit schuppen bist.
Erstellt am 28.04.2009 um 17:44 Uhr von DonJohnson
@Gabimaus
Doch, deine Frage wurde beantwortet!!!
*@Gabimaus
Also hätte die AN sich erst eine AU ab dem nächsten Tag besorgen müssen - und da war sie ja wieder da.
Antwort 1 Erstellt am 28.04.2009 - 11:04 Uhr von Kölner 120125 *
*BAG vom 04.05.71 und BAG vom 22.02.1973- 5 AZR 461/72
Für eine Erkrankung, die nach Aufnahme des Dienstes eintritt, wird dieser Tag als gearbeitet gezählt und der erste Krankheitstag ist der Tag danach. Eine Krankmeldung braucht also erst ab dem Tag zu gelten, an dem die Arbeit nicht mehr aufgenommen wurde. Die Fristberechnung erfolgt nach § 187 Abs.1 BGB. Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitszeit ein, beginnt die sechs-Wochen-Frist am nächsten Tag zu laufen.
Antwort 2 Erstellt am 28.04.2009 - 11:08 Uhr von kriegsrat Nachricht an Verfasser (kriegsrat) 120127*
@Waschbär
Hätte ich mal bloß nichts gesagt - nachher sehen wir dich noch eines Tages im Dschungel Camp!!! ;-)))
Erstellt am 28.04.2009 um 17:51 Uhr von Gabimaus
@all
unser Peronalbüro sagt, der MA ist um 11 Uhr gegangen und ist nicht wieder gekommen. Somit ist die Zeit von 11 - 15:45 (Arbeitsende) eine Fehlzeit.
Seine Stunden werden von Überstundenkonto abgezogen.
Was sagt ihr dazu???
Gruß
Gabimaus
Erstellt am 28.04.2009 um 17:53 Uhr von DonJohnson
Vielleicht solltest du das Urteil, welches kriegsrat hier angeführt hat im Wortlaut vorlegen!
Erstellt am 29.04.2009 um 07:44 Uhr von kriegsrat
... und vielleicht wäre es hilfreich, hier zusätzlich den § 616 BGB heranzuziehen....
(außer er wäre abbedungen, d.h. per AV/TV ausgeschlossen)
Vorübergehende Verhinderung :Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt.
Erstellt am 29.04.2009 um 13:47 Uhr von waschbär
@DeWalt,
Natürtlich bin ich bkein Japanischer Waschbär mit Schuppen.... Wäre ich ein Japaner dann könnte ich ja die hohen Beiträge nicht Lesen und ausser dem könnte keiner meine Beiträge verstehen... oder kann hier einer Japanisch lesen?
Na ja immer hin, hat Gabimaus nun verstanden was grundlage der AU ist.
Mh, Essen Japanische waschbären mit Stäbchen.... ? und wenn ja nehemen sie ihre hinterpfoten zur Hilfe?
Erstellt am 29.04.2009 um 13:57 Uhr von Berliner
Wenn Waschbär auf Seminar geht und das Hotel als Liebesnest endeckt....
Waschbär ist selbst in Japan Thema Man kann ja nicht gerade behaupten, dass die Hotelbranche sonst ein ruhiges Geschäft sei. Aber die Aufregung, die Waschbär derzeit im "Park Inn“ in Mitte verursacht, gleicht schon beinahe jener, die bei Gästen wie Brad Pitt und Angelina Jolie entstehen würde.
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18.6.2008 0:00 Uhr
18.6.2008 0:00 Uhr
Für Catharina Cora, die neue Direktionsassistentin, war das jedenfalls eine Nagelprobe: Frisch im neuen Job, schon hat sie Fernsehteams und Printreporter selbst aus Japan am Telefon. Jetzt will die Direktion erstmal Ruhe einkehren lassen, sagte Catharina Cora am Dienstag. Waschbär bleibt da, wo er ist, „wir werden auch keine Sondergenehmigung bei den Behörden beantragen, um das Tier umsetzen zu lassen“. Vielmehr hofft man darauf, dass sich der Rummel um Waschbär langsam legt, genauso, wie das nachtaktive Tier tagsüber seine Pausen einlegt.
Wer nun womöglich mit einem angekratzten Auto in die Garage fahren sollte und glaubt, das könne er dem „Park Inn“ in Rechnung stellen, hat sich übrigens geschnitten. Rechtlich gesehen muss das Hotel keinerlei Kosten übernehmen, sagt Catharina Cora. Ganz abgesehen davon, dass der Berliner Jagdreferent und Wildtierexperte des Senats, Derk Ehlert, es „für ein Gerücht“ hält, dass der Waschbär tatsächlich mit seinen Krallen Autolack beschädigen kann. Es wird jedenfalls keine warnenden Infoflugblätter für Hotelgäste geben. kög
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 18.06.2008)