Erstellt am 28.04.2009 um 08:20 Uhr von MonaLisa
@mockspeter,
nach Fristablauf geht nix mehr!
Die Liste wird und darf der Wahlvorstand aus diesem Grund nicht mehr aus der Hand geben. Und wenn es noch etwas zum nachträglich regeln gibt - z. B. um einen heilbaren Schaden zu beheben - wird ein kluger Wahlvorstand die Originalliste kopieren, bevor er sie an den Listenführer rausgibt.