Erstellt am 27.04.2009 um 22:29 Uhr von Lohengrin
Theoretisch kann ein BR das schon. Aber im Streifall würde eine solche BV vermutlich keinen Bestand haben, da § 77, Abs.3 eine Regelung von üblicherweise in TV geregelten Dingen verhindert. Und Überstundenprozente sind üblicherweise in TV geregelt.
Welcher Tarifvertrag wäre überhaupt für Euch gültig?
Mfg,
Lohengrin
Erstellt am 27.04.2009 um 22:34 Uhr von DonJohnson
Sorry, habe die Frage nciht gesehen...
Um was geht es genau? Wie heißt die BV und was regelt sie?
Erstellt am 27.04.2009 um 22:45 Uhr von Ljuba
@Lohengrin, wir sind an keinen Tarifvertrag gebunden.
Erstellt am 27.04.2009 um 22:58 Uhr von DonJohnson
Darum geht es nciht! Der 77,3 ist dort ziemlich genau! Allerdings ist es was anderes, wenn der TV in der Nachwirkung sein sollte. Aber das führt jetzt recht weit. Bitte gehe mal auf meine Antwort ein...