Hallo,
in unseren Filialen (Damenmode) wurden vor kurzem Testkäufe bezüglich der Serviceleistung durchgeführt. Dass der BR hierfür nicht Mitbestimmungspflichtig ist, ist klar. Aber wie sieht es mit einer Informationspflicht aus?
Wäre die "Art der Durchführung" evtl. Mitbestimmungspflichtig?
Müssen nicht auch die Mitarbeiter im Vorwege (allgemein) darüber informiert werden?
Gibt es Richtlinien für solche Maßnahmen?
Kann man irgendwo nachlesen, was für Fragen in den dafür genutzten Erhebungsbögen üblich/erlaubt sind?
Gehört das Thema Kaugummikauen und Körpergeruch in diese Fragebögen?
Hat jemand Erfahrung mit diesem Thema?
Vielen Dank schon einmal im voraus.
BR Markus